Wohnungen in Bochum: Diskriminierung und Messen mit zweierlei Maß?
Die Bochumer Linksfraktion will zur Lösung von Problemen beim Thema Wohnungen für Geflüchtete beitragen. Dazu hat unser Ratsmitglied Gültaze Aksevi im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende Anfragen gestellt:
- Anfrage „Ausstattung von in der Stadt angemieteten Wohnungen zur Flüchtlingsunterbringung“
Die Linksfraktion kritisiert, dass die Stadt Bochum die Wohnungen, die sie zur Unterbringung von Geflüchteten anmietet, sehr schlecht und unvollständig ausstattet. Die Stadt begründet das damit, dass es sich bei den Wohnungen gar nicht um echte Wohnungen handle, sondern lediglich um eine „übergangsheimähnliche Unterbringung“. Diesen kreativen Begriff scheint die Stadt Bochum extra zu diesem Zweck erfunden zu haben. Außerhalb von Bochum ist er jedenfalls völlig unbekannt.
In den Verwaltungsanweisungen zur Erstausstattung von Wohnungen für ALGII-Empänger*innen hat die Stadt Bochum eigentlich festgelegt, welche Ausstattung notwendig ist, um die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte auf Menschenwürde und auf ein menschenwürdiges Existenzminumum zu wahren. Wir wollen jetzt von der Stadt wissen, warum sie hier mit zweierlei Maß misst – warum diese eigentlich vom Grundgesetz garantierten Ansprüche hier nicht gelten sollen.