Verkaufsoffene Sonntage: Rat entscheidet über Aufhebung rechtswidriger Verordnung
Am Donnerstag, den 18. Mai entscheidet der Bochumer Rat erneut über die umstrittenen verkaufsoffenen Sonntage. Die Linksfraktion beantragt, die städtische Verordnung aufzuheben, die insgesamt sechs verkaufsoffene Sonntage in diesem Jahr vorsieht. Die erste der geplanten Sonntagsöffnungen ist bereits vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen untersagt worden.
„Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass die gegen unsere Stimmen beschlossene Verordnung gegen Recht und Gesetz verstößt“, sagt der Vorsitzende der Bochumer Linksfraktion Ralf-D. Lange. „Von Anfang an haben wir auf die rechtlichen Probleme der Verwaltungsvorlage hingewiesen. Es ist peinlich genug, dass Oberbürgermeister Thomas Eiskirch und Rechtsdezernent Sebastian Kopietz trotzdem auf den Beschluss gedrängt haben. Jetzt muss der Rat seine Fehlentscheidung korrigieren. Nur so können wir der Stadt weitere Niederlagen vor Gericht ersparen.“
Die Linksfraktion bezieht sich in ihrer Argumentation auf die einstweilige Anordnung, welche die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die Sonntagsöffnung am 30. April erwirkt hat. In der Begründung stellt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fest: „Es kann bereits im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes sicher beurteilt werden, dass die umstrittene Rechtsverordnung jedenfalls im angegriffenen Umfang offensichtlich rechtswidrig und nichtig ist.“ Weiter schreibt das Gericht, die vom Bochumer Rat beschlossene Verordnung werde dem verfassungsrechtlichen Auftrag des Sonntagsschutzes „nicht ansatzweise gerecht“.
„Mit unserem Antrag unterstützen wir die Gewerkschaft ver.di und die Allianz für den freien Sonntag“, sagt Ralf-D. Lange. „Sowohl die im Einzelhandel Beschäftigten als auch die Unternehmen brauchen jetzt Planungssicherheit. Diese Ratssitzung ist die letzte vor dem 11. Juni, an dem die nächste Sonntagsöffnung geplant ist. Sollten SPD, CDU und die Grünen versuchen, an ihrem rechtswidrigen Beschluss festzuhalten, kommt es nur zu weiteren Gerichtsverfahren und Niederlagen für die Stadt. Davon hat niemand etwas.“
Der Antrag im Wortlaut.