Bochum sollte mehr für das Gelingen des Ganztagsförderungsgesetzes tun
Ab dem Schuljahr 2026/2027 definiert das Ganztagsförderungsgesetz zunächst für die Kinder der 1. Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. Bis 2029 wird der Rechtsanspruch dann jeweils um eine weitere Klassenstufe erweitert. Wir haben die Verwaltung gefragt, welche Maßnahmen ergriffen werden, um den entstehenden Mehrbedarf an Betreuungsplätzen und qualifiziertem pädagogischem Fachpersonal zu decken.
„Große Anstrengungen sind bei der Verwaltung beim Ausbau des Ganztagsangebots im Lichte des Ganztagsförderungsgesetzes nicht zu erkennen“, erklärt Benny Krutschinna, sachkundiger Bürger der Bochumer LINKEN im Ausschuss für Schule und Bildung. „Es wird ein echter Kraftakt, den durch das Ganztagsförderungsgesetz entstehenden deutlichen Mehrbedarf an Betreuungsplätzen und qualifiziertem pädagogischem Fachpersonal zu decken. Dass die Stadt bisher nur mögliche Änderungen bei den Räumlichkeiten in den Blick nimmt, ist da zu wenig. Es reicht nicht, bei der Gewinnung des benötigten Personals auf das Land und die Träger zu warten.“weiterlesen