Gibt die Stadt Bochum Daten HIV-Betroffener weiter?

Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am Mittwoch, den 5. Oktober hat Gültaze Aksevi für die Linksfraktion zwei Anfragen gestellt:

Anfrage 1: Weitergabe von Daten HIV- bzw. Hepatitis-infizierter Personen an Polizeibehörden

gültazeAnfang September ist durch eine kleine Anfrage im Landtag öffentlich bekannt geworden: Die NRW-Landesregierung lässt im polizeilichen Auskunftssystem POLIS NRW Personen registrieren, die HIV-positiv bzw. mit Hepatitis B oder C infiziert sind. In dem System werden sie mit dem Merkmal „ANST“ (Ansteckungsgefahr) gekennzeichnet. Aidshilfen haben wiederholt die Position vertreten, dass diese Speicherung personenbezogener Hinweise stigmatisierend sei. Sie weisen weiter darauf hin, dass das Argument, die Maßnahme diene zur „Eigensicherung“ von Polizeibeamten, medizinisch unsinnig sei. Die rot-grüne Landesregierung will dennoch an dieser Speicherung festhalten und erklärte zur Herkunft der Daten im polizeilichen Auskunftssystem wörtlich:

Der personengebundene Hinweis ‚Ansteckungsgefahr’ wird nur vergeben, wenn Informationen von einem Arzt oder einer anderen öffentlichen Stelle auf Grundlage eines ärztlichen Attests oder einer entsprechenden ärztlichen Unterlage (z. B. Gesundheitsamt, Verwaltungsbehörde, Justizvollzugsanstalt) oder dem Betroffenen selbst zu einer Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV – Erkrankung vorliegen. […] Die Verantwortung für die Übermittlung von Daten trägt die übermittelnde Stelle. Diese hat die Rechtsgrundlage zur Übermittlung zu prüfen.“

Das führt zu großer Verunsicherung nicht nur bei HIV-Betroffenen. Die Sicherheit und Vertraulichkeit ihrer bei Ärzt*innen, Gesundheitsämtern und ggf. anderen Verwaltungsbehörden hinterlegten und gespeicherten Daten wird hinterfragt. Vor diesem Hintergrund wollen wir von der Verwaltung wissen:

  • Wurden vom Gesundheitsamt Bochum oder von anderen Bereichen der kommunalen Verwaltung Meldungen über Personen mit HIV-positivem Status bzw. mit Hepatitis B oder C an Polizeibehörden übermittelt? Wenn ja, in wie vielen Fällen? Auf welcher Rechtsgrundlage ist das geschehen?
  • Hält die Verwaltung die Erfassung des personenbezogenen Hinweises „ANST“ im polizeilichen Auskunftssystem NRW für geeignet, das Vertrauensverhältnis HIV-Betroffener zu Behörden zu stärken?
  • Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Verwaltung die von der Landesregierung gemachte Aussage, Gesundheitsämter lieferten personenbezogene Daten zu HIV-Infektionen an die Polizei, auf die HIV-Testbereitschaft der Bevölkerung?

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Rede: Arbeitnehmer*innenrechte statt Sonntagsöffnungen!

Rede von Gültaze Aksevi zum Tagesordnungspunkt 1.10 (Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“ in der Ratssitzung am 15. September 2016).

Mehr Hintergünde zum Thema gibt es hier.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

Gültaze Aksevilange haben wir auf eine Klärung in Bezug auf die Sonntagsöffnungen gewartet, die Sie gegen unsere Stimmen hier im Rat durchgesetzt haben, und die unserer Meinung nach rechtlich nicht zulässig sind. Wir begrüßen sehr, dass sich die Verwaltung für den 2. Oktober und 11. Dezember unserer Rechtsauffassung anschließt. Es ist offensichtlich, dass die angekündigten Veranstaltungen nur als Alibi dienen sollten, um Sonntagsöffnung zu rechtfertigen.

Wir begrüßen diese Streichung. Trotzdem können wir der Vorlage der Verwaltung nicht zustimmen, denn das wäre eine Zustimmung zu den anderen verkaufsoffenen Sonntagen. Zusammen mit den Gewerkschaften treten wir weiterhin dafür ein, dass die Interessen der Beschäftigten nicht den Profitinteressen der Unternehmen untergeordnet werden. Wir schließen uns den Stellungnahmen von DGB und ver.di an und sagen: Der Rat sollte überhaupt keine Sonntagsöffnungen mehr genehmigen.

Vielen Dank.

An die Arbeit: Drei Anfragen zur nächsten Ratssitzung

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Es gibt viel zu besprechen: Fraktionssitzung am Montag, den 22.08.2016

Mit den Sitzungen der Bezirksvertretung Mitte und des Ausschusses für Infrastruktur und Mobilität endet an diesem Donnerstag offiziell die Sommerpause der städtischen Gremien.

Am 1. September tagt dann der Bochumer Rat. Mit der Einbringung des Haushaltsentwurfs werden die Beratungen über den städtischen Haushalt 2017 offiziell eröffnet. Darüber hinaus hat die Linksfraktion drei Anfragen eingereicht:

  • Städtekoalition gegen Rassismus: Auf Initiative der Linksfraktion hat der Rat im Februar beschlossen, dass Bochum den Beitritt zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (European Coalition of Cities against Racism, ECCAR) beantragt. Seit dem Beschluss ist nun ein halbes Jahr vergangen, aber anscheinend ist nicht viel passiert. Mit unserer Anfrage wollen wir klären, ob Oberbürgermeister Thomas Eiskirch den Ratsbeschluss durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung umgesetzt hat – und wenn nicht, wann das geschieht. Außerdem wollen wir wissen, wann die Verwaltung dem Rat wie damals beschlossen eine Übersicht bisheriger und zusätzlich geplanter Maßnahmen gegen Rassismus vorlegt. Unsere Anfrage im Wortlaut.
  • Stromsperren in Bochum: Bereits in der Vergangenheit haben wir darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Stromsperren in Bochum explodiert ist. Jetzt lassen wir klären, in wie vielen Häusern und Wohnungen die Stadtwerke in den Jahren 2015 und 2016 den Strom wegen Zahlungsversäumnis abgedreht haben. Unsere bisherigen Anfragen hatten einen besorgniserregenden Trend sichtbar gemacht: Alleine von 2007 bis zum Jahr 2013 hat sich die Zahl der Stromsperren um 175 Prozent erhöht. Demnach gab es 2013 insgesamt 3.796 Sperrungen und 2014 allein bis November 3.669 Sperrungen.In unseren Augen dokumentiert diese Entwicklung die Zuspitzung der sozialen Lage in Bochum. Unsere Anfrage im Wortlaut.
  • Zwangsräumungen in Bochum: Ein weiterer Indikator für die Entwicklung der sozialen Situation in unserer Stadt ist die Zahl der Zwangsräumungen. In den vergangenen zehn Jahren sind in Bochum jährlich zwischen 148 und 224 Wohnungen zwangsgeräumt worden. Im Jahr 2014 waren es 202 Wohnungen. Angesetzt werden jeweils sogar deutlich mehr Zwangsräumungen, im Jahr 2014 zum Beispiel 301. Es ist davon auszugehen, dass der Druck auf die Betroffenen in vielen Fällen bereits so groß geworden ist, dass sie vor der endgültigen Räumung aufgegeben haben. Die Zwangsräumungen treffen praktisch ausschließlich Menschen, die von der Hartz-IV-Verarmungspolitik betroffen sind. Als Linksfraktion treten wir dafür ein, dass Wohnen als soziales Grundrecht in Bochum endlich anerkannt wird. Zwangsräumungen stellen für die Betroffenen eine Katastrophe dar, die zu Wohnungslosigkeit und anderen sozialen Verheerungen führt. Deswegen müssen Zwangsräumungen verhindert werden, und das Recht auf Wohnen muss öffentlich ausreichend gefördert werden. Unsere Anfrage im Wortlaut.

Stadtverwaltung bestätigt Linksfraktion: Verkaufsoffene Sonntage im Ruhr-Park und Hannibal-Center müssen gestrichen werden

Die vom Bochumer Rat gegen die Stimmen der Linksfraktion beschlossenen verkaufsoffenen Sonntage am 2. Oktober und 11. Dezember sind rechtswidrig. Weitere Sonntagsöffnungen müssen räumlich eingeschränkt werden. Mit einer neuen Beschlussvorlage schließt sich die Stadtverwaltung der Rechtsauffassung der Bochumer Linksfraktion an. Seit Dezember 2015 hatte DIE LINKE. im Rat auf eine rechtliche Klärung gedrängt.

Ralf-D. Lange„Gut, dass die Stadt endlich geltendes Recht anerkennt“, sagt der Vorsitzende der Linksfraktion Ralf D. Lange. „SPD, Grüne und die CDU müssen nun reflektieren, wieso sie mehrheitlich so unkritisch den fadenscheinigen Begründungen für die Sonntagsöffnungen gefolgt sind. Mit ihrem Beschluss haben sie versucht, das Ladenöffnungsgesetz zugunsten von Profitinteressen auszuhebeln.“

Im vergangenen November hatte die rot-grüne Rathauskoalition zusammen mit der CDU insgesamt neun verkaufsoffene Sonntage genehmigt. Als Anlässe mussten dabei auch Feste herhalten, die offensichtlich extra erfunden worden sind, um verkaufsoffene Sonntage möglich zu machen. Die Linksfraktion hatte das kritisiert und als einzige Fraktion geschlossen dagegen gestimmt. Im Dezember reichte sie eine Anfrage ein, um klären zu lassen, welche der beschlossenen Sonntagsöffnungen illegal sind. Das Bundesverwaltungsgericht und das NRW-Wirtschaftsministerium hatten zuvor klargestellt: Bei verkaufsoffenen Sonntagen muss der Anlass für sich genommen die erwartete Zahl der Ladenbesucher*innen übersteigen. Einen Anlass extra als Rechtfertigung für eine Sonntagsöffnung zu schaffen, reicht dagegen nicht aus.

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Rede: Wohnen in Bochum – sozial, kommunal und bezahlbar!

Rede von Gültaze Aksevi zu unserem Änderungsantrag „Wohnen in Bochum“ (TOP 2.3) auf der Ratssitzung am 30.06.2016.

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

gültazees ist gut, dass wir heute – und auch am kommenden Montag – über Maßnahmen gegen die Wohnungs- und Unterbringungskrise in unserer Stadt sprechen. Dafür ist es höchste Zeit.

Wir haben das Scheitern der rot-grünen Wohnungspolitik deutlich vor unseren Augen: Bochum hat seit dem Jahr 1990 35.000 Einwohnerinnen und Einwohner verloren. Und trotzdem müssen aktuell tausende von Menschen in unserer Stadt in Industriezelten und Containern leben. 60.000 Bochumer Haushalte haben einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Aber es gibt nur noch weniger als 14.000 Sozialwohnungen.weiterlesen

Linksfraktion will Bochum-Pass ausbauen

Kulturangebote und öffentliche Einrichtungen müssen für alle zugänglich sein. Deswegen fordert die Linksfraktion einen Ausbau des Bochum-Passes und macht konkrete Vorschläge: Automatische Versendung des Vergünstigungsnachweises an die Berechtigten sowie 3-Euro-Tickets für alle öffentlich finanzierten Einrichtungen.

Horst HohmeierMit dem Bochum-Pass können Bochumer*innen mit geringem Einkommen bei einigen städtischen Angeboten Ermäßigungen erhalten. „Wir sehen Handlungsbedarf in zwei Bereichen, nämlich beim Zugang zu dem Pass und bei den Angeboten“, sagt Horst Hohmeier, Mitglied der Linksfraktion im Rat.

Aktuell wird der Bochum-Pass den Berechtigten nicht automatisch zugestellt. Er muss selbst dann gesondert beim Sozialamt beantragt werden, wenn die Stadt oder das Jobcenter bereits wissen, dass die entsprechenden Personen berechtigt sind. „Diese bürokratische Hürde sorgt für geringere Nutzung“, sagt Horst Hohmeier weiter. „Wer sich sowieso schon andauernd mit Behörden auseinandersetzen muss, sollte nicht noch eigentlich überflüssige Zusatzanträge stellen müssen. Wir wollen, dass der Bochum-Pass allen Berechtigten, von denen die Stadt weiß, automatisch zugeschickt wird – zum Beispiel zusammen mit dem Bescheid über die Sozialleistungen.“weiterlesen

Bochumer Frauenhaus: Schutzlücke schließen!

Das Frauenhaus Bochum bietet von Gewalt betroffenen Frauen sowie ihren Kindern eine geschützte Wohnmöglichkeit auf Zeit. Dabei gibt es jedoch ein Problem: Anders als in manchen anderen Städten werden in Bochum Aufenthalte nur finanziert, wenn die Frauen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Außen vor bleiben zum Beispiel Studentinnen, BAFöG-Berechtigte, Frauen ohne Aufenthaltstitel und EU-Bürgerinnen mit Freizügigkeit zur Arbeitsaufnahme. Um diese unhaltbare Situation zu ändern, startet die Linksfraktion im Bochumer Rat eine Initiative zur gesicherten Finanzierung des Frauenhauses.

Gültaze AkseviDas Ziel: Mit Aufstellung des Haushalts 2017 soll die Finanzierung auf ein Pauschalmodell umgestellt werden. Denn Bochum setzt aktuell auf eine Tagessatz-Finanzierung. „Dabei werden die Kosten des Frauenhauses auf die von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder umgelegt“, kritisiert Gültaze Aksevi, Ratsmitglied und Vertreterin der Linksfraktion im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Die Folgen: Frauen ohne genügend Einkommen müssen für den Aufenthalt Sozialleistungen beantragen – auch wenn sie für den eigenen Lebensunterhalt sonst keine Sozialleistungen bräuchten. Wer keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat, fällt gänzlich durchs Raster und wird schlimmstenfalls sogar abgewiesen.weiterlesen

Rede: Kommunale Infrastruktur erhalten!

Rede des Fraktionsvorsitzenden Ralf-D. Lange zum TOP 1.4. „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Tranche“, Ratssitzung am 28. April 2016.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

Ralf-D. Langedie Beschlussvorlage der Verwaltung zur 2. Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ist ja von Haupt- und Finanzausschuss nicht ohne Grund ohne Votum in die heutige Ratssitzung geschoben worden. In dem sechsseitigen Papier erscheint bei der Maßnahme Nr 52, wo es um die über fünf Millionen Euro teure energetische Sanierung des Ostflügels des historischen Rathauses geht, plötzlich und unerwartet die Ankündigung, dass „eine Sanierung bzw ein Neubau des Bildungs- und Verwaltungszentrums zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt wird.“ Das hat aus verständlichen Gründen für Aufregung im Ausschuss, aber auch in den Medien und in der Öffentlichkeit gesorgt, sollen doch „die notwendigen Raumbedarfe zukünftig durch Anmietungen an der Achse Viktoriastraße“ gedeckt werden. Das ist in der Tat ein Paradigmenwechsel in der Politik der Stadt Bochum, wie ein Mitglied des Verwaltungsrates offen eingestand. Ein Paradigmenwechsel, der bisher durch nichts – weder durch einen Ratsbeschluss noch einen Prüfauftrag an die Verwaltung seitens der zuständigen Gremien oder den Rat – gedeckt ist.

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Rede: Zusammenarbeiten statt mit Kürzungen drohen!

Rede von Gültaze Aksevi zur Begründung des Änderungsantrags der Linksfraktion zur „Feststellung grundsicherungsrechtlich angemessener Heizkosten“, TOP 2.1.2 Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 25.02.2016 (Mehr Infos zum Thema)

Frau Vorsitzende,
meine Damen und Herren,

gültazedie Linksfraktion hält den Plan das Heizkostenmoratorium auszusetzen für falsch. Wir haben einen Änderungsantrag mit einer ausführlichen schriftlichen Begründung eingereicht, der Ihnen vorliegt. Daher an dieser Stelle nur die wichtigsten Gründe. Sie wollen den bundesweiten Heizkostenspiegel als Nichtprüfungsgrenze einführen. Sie ignorieren dabei, dass sich sogar die Herausgeber des Heizkostenspiegels eindeutig davon distanziert haben, mit Hilfe des Spiegels Ausgaben von Arbeitslosengeld-II-Empfänger*innen zu beurteilen.

Die Verantwortlichen für den Heizkostenspiegel weisen immer wieder darauf hin: Der Spiegel ist dafür da, um Rückschlüsse zu ermöglichen, ob ein Haus saniert werden muss. Zur Bewertung der Heizkosten der Bewohnerinnen und Bewohner einer einzelnen Wohnung ist er weder gedacht noch geeignet. Ich weiß, dass die Beratungsagentur Rödl & Partner trotzdem Städten immer wieder vorschlägt, den Heizkostenspiegel so zweckzuentfremden. Und so manche Städte fallen darauf rein. Aber dadurch wird das nicht sinnvoller.

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Linksfraktion gegen Zweckentfremdung des Heizkostenspiegels

heizung

Die Stadt Bochum will die Heizkosten für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe zukünftig nicht mehr grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernehmen. Das geht aus einer Beschlussvorlage der Verwaltung hervor. Demnach soll bei Haushalten, deren Heizkosten über den Werten des Bundesweiten Heizkostenspiegels liegen, eine Einzelfallprüfung erfolgen, an deren Ende eine Leistungskürzung stehen kann. Die Bochumer Linksfraktion lehnt die Pläne ab und hat einen Alternativvorschlag vorgelegt. Am Donnerstag, den 25. Februar berät der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales darüber.

Dazu erklärt Gültaze Aksevi, Ratsmitglied und Vertreterin der Linksfraktion im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales: „Der Herausgeber des Bundesweiten Heizkostenspiegels hat sich ausdrücklich davon distanziert, dass Kommunen versuchen den Heizkostenspiegel zu verwenden, um die Ausgaben von ALGII-Empfänger*innen zu beurteilen. Der Spiegel ist dafür da, um Rückschlüsse auf den wärmetechnischen Zustand einer Immobilie und damit auf den Sanierungsbedarf zu ziehen. Sogar die Verantwortlichen für den Heizkostenspiegel sagen: Er eignet sich nicht zur Bewertung der tatsächlichen Heizkosten einer Wohnung.“weiterlesen