Gibt die Stadt Bochum Daten HIV-Betroffener weiter?
Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am Mittwoch, den 5. Oktober hat Gültaze Aksevi für die Linksfraktion zwei Anfragen gestellt:
Anfrage 1: Weitergabe von Daten HIV- bzw. Hepatitis-infizierter Personen an Polizeibehörden
Der personengebundene Hinweis ‚Ansteckungsgefahr’ wird nur vergeben, wenn Informationen von einem Arzt oder einer anderen öffentlichen Stelle auf Grundlage eines ärztlichen Attests oder einer entsprechenden ärztlichen Unterlage (z. B. Gesundheitsamt, Verwaltungsbehörde, Justizvollzugsanstalt) oder dem Betroffenen selbst zu einer Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV – Erkrankung vorliegen. […] Die Verantwortung für die Übermittlung von Daten trägt die übermittelnde Stelle. Diese hat die Rechtsgrundlage zur Übermittlung zu prüfen.“
Das führt zu großer Verunsicherung nicht nur bei HIV-Betroffenen. Die Sicherheit und Vertraulichkeit ihrer bei Ärzt*innen, Gesundheitsämtern und ggf. anderen Verwaltungsbehörden hinterlegten und gespeicherten Daten wird hinterfragt. Vor diesem Hintergrund wollen wir von der Verwaltung wissen:
- Wurden vom Gesundheitsamt Bochum oder von anderen Bereichen der kommunalen Verwaltung Meldungen über Personen mit HIV-positivem Status bzw. mit Hepatitis B oder C an Polizeibehörden übermittelt? Wenn ja, in wie vielen Fällen? Auf welcher Rechtsgrundlage ist das geschehen?
- Hält die Verwaltung die Erfassung des personenbezogenen Hinweises „ANST“ im polizeilichen Auskunftssystem NRW für geeignet, das Vertrauensverhältnis HIV-Betroffener zu Behörden zu stärken?
- Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Verwaltung die von der Landesregierung gemachte Aussage, Gesundheitsämter lieferten personenbezogene Daten zu HIV-Infektionen an die Polizei, auf die HIV-Testbereitschaft der Bevölkerung?