Linksfraktion gegen Zweckentfremdung des Heizkostenspiegels
Die Stadt Bochum will die Heizkosten für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe zukünftig nicht mehr grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernehmen. Das geht aus einer Beschlussvorlage der Verwaltung hervor. Demnach soll bei Haushalten, deren Heizkosten über den Werten des Bundesweiten Heizkostenspiegels liegen, eine Einzelfallprüfung erfolgen, an deren Ende eine Leistungskürzung stehen kann. Die Bochumer Linksfraktion lehnt die Pläne ab und hat einen Alternativvorschlag vorgelegt. Am Donnerstag, den 25. Februar berät der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales darüber.
Dazu erklärt Gültaze Aksevi, Ratsmitglied und Vertreterin der Linksfraktion im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales: „Der Herausgeber des Bundesweiten Heizkostenspiegels hat sich ausdrücklich davon distanziert, dass Kommunen versuchen den Heizkostenspiegel zu verwenden, um die Ausgaben von ALGII-Empfänger*innen zu beurteilen. Der Spiegel ist dafür da, um Rückschlüsse auf den wärmetechnischen Zustand einer Immobilie und damit auf den Sanierungsbedarf zu ziehen. Sogar die Verantwortlichen für den Heizkostenspiegel sagen: Er eignet sich nicht zur Bewertung der tatsächlichen Heizkosten einer Wohnung.“weiterlesen