Mehr Stromsperren denn je in Bochum: Linksfraktion beantragt Sozialtarif

Flyer Sozialtarif Bochum

Im Jahr 2017 haben die Stadtwerke bei insgesamt 3.880 Bochumer Anschlüssen den Strom abgedreht, weil die Betroffenen ihre Rechnungen nicht bezahlen konnten – mehr als jemals zuvor. Das ist das Ergebnis einer Anfrage der Linksfraktion im Rat. DIE LINKE sieht darin ein Zeichen der zunehmenden Armut und sozialen Spaltung. Auf der kommenden Ratssitzung am 7. Juni wird die Fraktion deshalb die Einführung eines Sozialtarifs für Strom und Gas sowie den Verzicht auf Strom- und Gassperren bei den Stadtwerken beantragen.

Mit kontinuierlichen Anfragen hat DIE LINKE die Zahl der Stromsperren der vergangenen zehn Jahre dokumentiert. Zusammen betrachtet wird die dramatische Entwicklung besonders deutlich: Von 2007 bis 2012 hatte sich die Zahl der Betroffenen bereits um 81 Prozent erhöht, inzwischen beträgt die Erhöhung 181 Prozent innerhalb von zehn Jahren.

Bild Gültaze Aksevi„Die Stadtwerke schreiben in der Antwort auf unsere Anfrage, sie würden ‚überaus erfolgreich‘ mit dem Jobcenter und dem Sozialamt kooperieren, um Stromsperren zu verhindern“, sagt die Vorsitzende der Bochumer Linksfraktion Gültaze Aksevi. „Das ist angesichts des erneuten Anstiegs ein Witz. Die Stadtwerke sind ein kommunaler Versorger und sollten kein profit-orientiertes Unternehmen sein. Es ist höchste Zeit, dass sie endlich einen Sozialtarif einführen und bei Privathaushalten grundsätzlich auf Stromsperren verzichten.“
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Eiskirchs Sitzungs-Streichungen zurücknehmen: Mehr Demokratie wagen!

Der Bochumer Stadtrat steht vor einer Mammut-Sitzung: Insgesamt 107 Anträge, Anfragen und Mitteilungen stehen am 25. April auf der acht Seiten langen Tagesordnung. Die Änderungsanträge der Fraktionen sind noch nicht einmal mitgezählt. Die Linksfraktion hat erhebliche Zweifel daran, dass unter diesen Voraussetzungen alle Themen mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden können. Deshalb stellt sie einen Dringlichkeitsantrag: Mindestens eine zusätzliche Ratssitzung soll in diesem Jahr noch stattfinden.

Für das Jahr 2018 hatte Oberbürgermeister Thomas Eiskirch nur das gesetzliche Mindestmaß von sechs regulären Ratssitzungen angesetzt – gegen den Protest der LINKEN. Im vergangenen Jahr tagte der Rat noch neun Mal, 2015 sogar zehn Mal. Die Linksfraktion kritisiert die Streichungen der Sitzungen als einen Abbau kommunaler Demokratie.

Bild Ralf-D. Lange„Damit die Ratsarbeit für Bürgerinnen und Bürger nachverfolgbar bleibt, sollten die Sitzungen nur im Ausnahmefall länger als vier Stunden dauern“, fordert der Vorsitzende der Linksfraktion Ralf-D. Lange. „Jetzt sieht es ganz anders aus: Selbst, wenn der Rat ohne Pause von 13 bis 23 Uhr tagen würde – also zehn Stunden – blieben im Durchschnitt nur etwa fünfeinhalb Minuten pro Tagesordnungspunkt. Klar, nicht jeder Punkt erfordert umfassende Beratungen. Aber wer die Demokratie ernst nimmt, darf so nicht planen. Jede Ratssitzung weniger bedeutet weniger Debatten, weniger Klärung, weniger Vorbereitung, weniger Sorgfalt, weniger Auseinandersetzung. Dieser Machtverschiebung hin zum Oberbürgermeister und seiner Verwaltung muss Einhalt geboten werden.“

DIE LINKE fordert daher als Sofortmaßnahme, in diesem Jahr mindestens eine zusätzliche Ratssitzung stattfinden zu lassen. In den folgenden Jahren darf nach Ansicht der Linksfraktion die Zahl von acht Sitzungen pro Jahr nicht mehr unterschritten werden.

Zweckentfremdungssatzung: Beschluss nicht verschleppen!

Die Linksfraktion im Bochumer Rat fordert die anderen Fraktionen auf, den Beschluss einer Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung nicht weiter zu blockieren. „Wir diskutieren schon seit mehr als einem Jahr über das Thema, weitere Verzögerungen sind nicht notwendig“, sagt Horst Hohmeier, Fraktionsmitglied der LINKEN im Rat. Zu dem Satzungsentwurf, den die Stadtverwaltung jetzt doch noch vorgelegt hat, stellt die Linksfraktion einen Änderungsantrag.

Bild Horst HohmeierMit ihrem Änderungsantrag will DIE LINKE Mieter*innen besser vor Verdrängung schützen. Sie sollen von der Verwaltung angehört werden, wenn ein Vermieter die Erlaubnis zur Umnutzung oder zum Abriss ihrer Wohnung beantragt. Außerdem will die Linksfraktion mit einer Übergangsvorschrift klarstellen, dass auch Wohnungen von der Satzung erfasst werden, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regeln leer standen. Weitere Änderungsvorschläge betreffen die Höhe der möglichen Ausgleichszahlungen und der Zinsen für verspätete Zahlung. Außerdem will die Linksfraktion festschreiben lassen, dass die Ausgleichszahlungen für kommunalen Wohnungsbau verwendet werden.

„Auch mit diesen Änderungen kann die Satzung heute beschlossen werden“, sagt Horst Hohmeier. Er reagiert damit auf eine Ankündigung der SPD-Fraktion, die den Beschluss lieber noch verschieben will.

Auf Antrag der Linkfraktion hatte der Rat beschlossen, dass die Verwaltung bis zur heutigen Sitzung den Entwurf einer Zweckentfremdungssatzung vorlegt. Mit ihr werden Wohnungsleerstände melde- und genehmigungspflichtig. Eigentümer*innen von leerstehenden Wohnungen müssen dann gegenüber der Stadt begründen, warum sie nicht vermieten. Dann kann die Stadt dabei helfen, die Vermietungshemmnisse zu beseitigen. Sieht die Stadt keine triftigen Gründe für den Leerstand, kann sie die Genehmigung verweigern und ein Bußgeld verhängen.

Die Eile ist geboten, weil die schwarz-gelbe Landtagskoalition angekündigt hat, eine Reihe von Mieter*innenschutzrechten abzuschaffen. Es besteht die Gefahr, dass die CDU und die FDP den Kommunen die Möglichkeit nehmen, neue Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen.

Im Vorfeld der Ratssitzung hat das Netzwerk ‚Stadt für Alle’ ab 13:30 eine Aktion vor dem Rathaus angekündigt, um der Forderung nach einer Zweckentfremdungssatzung Nachdruck zu verleihen. Die Linksfraktion ruft dazu auf, an der Aktion teilzunehmen.

Mehr Infos zum Thema:

Resolution: Sozialticket erhalten und ausbauen!

Auf Initiative der Linksfraktion steht am Donnerstag, den 31. August, eine Resolution zum Erhalt des Sozialtickets im Bochumer Rat zur Abstimmung. Der Text wird gemeinsam von der LINKEN, der Sozialen Liste, den Grünen und dem fraktionslosen Ratsmitglied André Kasper eingebracht. Hintergrund sind Befürchtungen, dass die schwarz-gelbe Landesregierung die Fördermittel für das Sozialticket streichen will. Sie weigert sich aktuell, Aussagen zur Zukunft des Tickets zu treffen.

Bild Gültaze Aksevi„Mit der Resolution wollen wir die Landesregierung auffordern, sich zum Erhalt des Sozialtickets zu bekennen und die Finanzierung über die gesamte Legislaturperiode hinweg zu sichern“, sagt Gültaze Aksevi, Ratsmitglied der Bochumer LINKEN. Viele Menschen mit geringem Einkommen seien auf das Ticket dringend angewiesen. „Außerdem fordern wir gemeinsam, dass die Mobilitätssätze, die zum Beispiel im ALGII-Satz vorgesehen sind, erhöht werden.“ Aktuell erhalten Hartz-IV-Empfänger*innen gerade mal 25,77 Euro im Monat für Mobilität – das Sozialticket kostet jedoch bereits jetzt 35,55 Euro.

Die Resolution stelle einen gemeinsamen Nenner der Fraktionen und Ratsmitglieder dar, die sie einbringen, sagt Gültaze Aksevi. „Als Linksfraktion kritisieren wir darüber hinaus die erneute Preiserhöhung für das Sozialticket scharf, welche die CDU und die Grünen gemeinsam in den VRR-Gremien beschlossen haben.“ Mit dieser erneuten Erhöhung liegt der Preis des Sozialtickets ab dem 1. Oktober bei 37,80 Euro – das sind 46 Prozent mehr, als ALGII-Empfänger*innen insgesamt für Mobilität zur Verfügung steht.

„Die andauernden Preissteigerungen sind unsozial und inakzeptabel“, so Aksevi weiter. Gemeinsam mit den Bündnispartner*innen, die für die Einführung des Sozialtickets gekämpft haben, fordert die Bochumer Linksfraktion eine Senkung des Preises auf 15 Euro. Dazu müsse unter anderem die Landesförderung erhöht werden. Mittelfristig strebt die Linksfraktion einen kompletten Umbau der ÖPNV-Finanzierung auf ein öffentlich finanziertes Solidarmodell an.

Wohnungen sind zum Wohnen da – Bochumer Rat gibt Zweckentfremdungssatzung in Auftrag

Die Bochumer Verwaltung soll eine Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung erstellen und dem Rat bereits auf seiner nächsten Sitzung zur Beratung vorlegen – das hat der Rat auf seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen. Damit folgt er einem Dringlichkeitsantrag der Linksfraktion. Zusammen mit dem Mieterverein und weiteren wohnungspolitisch Aktiven fordert DIE LINKE bereits lange, dass die Stadt mit einer solchen Satzung gegen Wohnungsleerstände vorgeht.

Bild Horst Hohmeier„Der Beschluss ist ein Erfolg für alle, die für eine bessere Wohnungspolitik in Bochum eintreten“, sagt Horst Hohmeier, Mitglied der LINKEN im Rat. „Niemand von uns behauptet, dass eine Zweckentfremdungssatzung alle wohnungspolitischen Probleme in Bochum löst. Wir brauchen außerdem dringend kommunalen gemeinnützigen Wohnungsbau und ein Programm zum Aufkauf und zur Sanierung von Leerstand. Aber eine Zweckentfremdungssatzung macht immerhin Wohnungsleerstände in unserer Stadt meldepflichtig.“

Eigentümer*innen von leerstehenden Wohnungen müssen dann gegenüber der Stadt begründen, warum die Wohnung nicht vermietet wird. Dann kann die Stadt dabei helfen, die Vermietungshemmnisse zu beseitigen. Sieht die Stadt keine triftigen Gründe für den Leerstand, kann sie die Genehmigung verweigern und ein Bußgeld verhängen.

Nun hat die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 31. August Zeit, um einen entsprechenden Satzungsentwurf zu erstellen. Die Eile ist geboten, weil die neue schwarz-gelbe Landtagskoalition angekündigt hat, eine Reihe von Mieter*innenschutzrechten abzuschaffen. Es besteht die Gefahr, dass die CDU und die FDP den Kommunen die Möglichkeit nehmen wollen, neue Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen. Der Mieterverein hat darauf hingewiesen, dass angesichts dessen vieles dafür spricht, nunmehr kurzfristig eine Zweckentfremdungssatzung zu beschließen.

Weitere Informationen:

Rede: Für eine Zweckentfremdungssatzung!

Rede von Horst Hohmeier zum Tagesordnungspunkt 2.8 – Antrag der Linksfraktion „Entwurf einer Zweckentfremdungssatzung“ auf der Ratssitzung am 13.07.2017.

Rede von Horst Hohmeier

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

In ihrem NRW-Koalitionsvertrag haben CDU und FDP eine ganze Reihe von Maßnahmen angekündigt, die Mieterinnen und Mieter bitter zu spüren bekommen werden. Unter anderem ist dort zu lesen, dass sie die „Kündigungssperrfristverordnung“, die „Zweckentfremdungsverordnung“ und die „Umwandlungsverordnung“ aufheben und das Wohnungsaufsichtsgesetz „überprüfen“ wollen. Jetzt ist es zwar so, dass es in NRW überhaupt keine „Zweckentfremdungsverordnung“ mehr gibt, welche die Regierung Laschet aufheben könnte, genauso wenig wie eine „Umwandlungsverordnung“. Trotzdem müssen wir befürchten, dass die Verfasser*innen des Koalitionsvertrags damit eine Streichung der kommunalen Ermächtigung zum Erlass einer Zweckentfremdungssatzung, also von §10 Wohnungsaufsichtsgesetz, ankündigen wollen.

Viele wohnungspolitisch Aktive, darunter der Mieterverein, das Netzwerk „Stadt für Alle“ und auch wir als Linksfraktion, fordern seit langem, dass die Stadt Bochum eine Zweckentfremdungssatzung erlässt. In den Grundlinien zum Handlungskonzept Wohnen wird das nun auch als mögliche Maßnahme vorgeschlagen. Wenn wir nicht zulassen wollen, dass die CDU und die FPD uns das verunmöglichen, dann drängt die Zeit.
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Rede: Stickstoffdioxid-Messstationen für Bochum!

Rede von Horst Hohmeier zum Antrag „Einrichtung von Stickstoffdioxid-Messstellen“ (TOP 2.3) auf der Ratssitzung am 18. Mai 2017. Der Antrag im Wortlaut.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

Bild Horst Hohmeieraus einer aktuellen Veröffentlichung des NRW-Umweltministeriums geht hervor, dass an der einzigen Stickstoffdioxid-Messstelle auf Bochumer Stadtgebiet im Jahr 2016 ein jährlicher Mittelwert von 51 μg NO2/m³ ermittelt wurde. In den Monaten September und Dezember wurden sogar Monatsmittelwerte von über 60 μg/m³ ermittelt. Der gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 40 μg/m³.

Der an der Herner Straße ermittelte Mittelwert gehört zu den höchsten zehn Prozent der gemessenen Werte in NRW. Laut der Europäischen Umweltagentur waren im Jahr 2012 ca. 10.000 vorzeitige Todesfälle in Deutschland auf die Aussetzung gegenüber Stickstoffdioxid zurückzuführen. Die in Bochum ermittelte Belastung macht deutlich: Es gibt dringenden Handlungsbedarf.
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Rede: Rechtswidrige Sonntagsöffnungs-Verordnung außer Kraft setzen!

Rede des Fraktionsvorsitzenden Ralf-D. Lange im Rat der Stadt Bochum
Rede des Fraktionsvorsitzenden Ralf-D. Lange zum Antrag der Linksfraktion „Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 05.04.2017“ (TOP 2.4) auf der Ratssitzung am 18. Mai 2017. Mehr Infos zum Antrag.

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

jetzt sitzen wir hier wieder zusammen und müssen erneut über die verkaufsoffenen Sonntage in Bochum beraten. Als Linksfraktion beantragen wir, die Sonntagsöffnungs-Verordnung aufzuheben. Vor sechs Wochen haben Sie die Vorlage der Verwaltung beschlossen – gegen unsere Stimmen und allen Warnungen zum Trotz. Wir haben bereits damals gesagt: Wenn Sie dieser Verordnung zustimmen, verstoßen Sie damit gegen geltendes Recht.

Als Linksfraktion hatten wir von Anfang an darauf hingewiesen: Wenn Sie dieser Vorlage zustimmen, provozieren Sie damit Klagen und absehbare Niederlagen vor Gericht. Eine sehr sachkundige Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di, die fast einem Rechtsgutachten gleichkommt, hat Ihnen alle Argumente haarklein und hochplausibel aufgedröselt. Genutzt hat das alles nichts. Ihnen waren die Wünsche und Phantasien des Einzelhandelsverbandes wichtiger als die Interessen der Beschäftigten, und auch wichtiger als das geltende Recht. Es folgte die angekündigte Klage auf einstweilige Anordnung gegen die erste Sonntagsöffnung, und natürlich auch die unvermeidliche krachende Niederlage der Stadt Bochum vor dem Verwaltungsgericht.
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Verkaufsoffene Sonntage: Rat entscheidet über Aufhebung rechtswidriger Verordnung

Am Donnerstag, den 18. Mai entscheidet der Bochumer Rat erneut über die umstrittenen verkaufsoffenen Sonntage. Die Linksfraktion beantragt, die städtische Verordnung aufzuheben, die insgesamt sechs verkaufsoffene Sonntage in diesem Jahr vorsieht. Die erste der geplanten Sonntagsöffnungen ist bereits vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen untersagt worden.

Bild Ralf-D. Lange„Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass die gegen unsere Stimmen beschlossene Verordnung gegen Recht und Gesetz verstößt“, sagt der Vorsitzende der Bochumer Linksfraktion Ralf-D. Lange. „Von Anfang an haben wir auf die rechtlichen Probleme der Verwaltungsvorlage hingewiesen. Es ist peinlich genug, dass Oberbürgermeister Thomas Eiskirch und Rechtsdezernent Sebastian Kopietz trotzdem auf den Beschluss gedrängt haben. Jetzt muss der Rat seine Fehlentscheidung korrigieren. Nur so können wir der Stadt weitere Niederlagen vor Gericht ersparen.“

Die Linksfraktion bezieht sich in ihrer Argumentation auf die einstweilige Anordnung, welche die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die Sonntagsöffnung am 30. April erwirkt hat. In der Begründung stellt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fest: „Es kann bereits im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes sicher beurteilt werden, dass die umstrittene Rechtsverordnung jedenfalls im angegriffenen Umfang offensichtlich rechtswidrig und nichtig ist.“ Weiter schreibt das Gericht, die vom Bochumer Rat beschlossene Verordnung werde dem verfassungsrechtlichen Auftrag des Sonntagsschutzes „nicht ansatzweise gerecht“.

„Mit unserem Antrag unterstützen wir die Gewerkschaft ver.di und die Allianz für den freien Sonntag“, sagt Ralf-D. Lange. „Sowohl die im Einzelhandel Beschäftigten als auch die Unternehmen brauchen jetzt Planungssicherheit. Diese Ratssitzung ist die letzte vor dem 11. Juni, an dem die nächste Sonntagsöffnung geplant ist. Sollten SPD, CDU und die Grünen versuchen, an ihrem rechtswidrigen Beschluss festzuhalten, kommt es nur zu weiteren Gerichtsverfahren und Niederlagen für die Stadt. Davon hat niemand etwas.“

Der Antrag im Wortlaut.

Linksfraktion fordert: Bessere Informationen für Geflüchtete

Schon lange beklagen Geflüchtete, dass die Verfahren für sie undurchschaubar sind, wie sie zur Anmietung einer privaten Wohnung in Bochum kommen können. Häufig sehen sie sich mit widersprüchlichen Informationen und Gerüchten konfrontiert, denn eine offizielle für sie verständliche Informationsquelle, in der sie das alles nachlesen können, gibt es nicht. Auch viele Ehrenamtliche fühlen sich damit überfordert die Abläufe zu erklären, da die Stadt die Informationen nicht in einer sinnvoll aufbereiteten Form zur Verfügung stellt. Ziel unseres Antrags „Mehrsprachige Broschüre zur Privatwohnungsnahme für Geflüchtete“ ist es, das zu ändern. Der Antrag im Wortlaut.

Hier dokumentieren wir den Redebeitrag, mit dem unsere Fraktionsvorsitzende Sevim Sarialtun den Antrag auf der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales (AGS) am 6. April begründete:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
meine Damen und Herren,

Bild Sevim Sarialtunmit diesem Antrag sprechen wir erneut ein Thema an, auf das aktive Geflüchtete seit mehr als einem Jahr hinweisen: Nach wie vor kämpfen viele darum, aus den Sammelunterkünften in eine eigene Wohnung umziehen zu können.

Auf der AGS-Sitzung im September hat die Verwaltung zumindest schon mal uns politischen Verterter*innen die Voraussetzungen und Wege zur Privatwohnungsnahme erklärt. Das war schon mal gut, hilft den Betroffenen allerdings noch nicht so viel. Es ist wirklich höchste Zeit, diese Informationen in einer für die Betroffenen verständlichen Form aufzuarbeiten.

Wir beantragen, die Infos in einer mehrsprachigen Broschüre zur Verfügung zu stellen. Das fordern Geflüchtete seit mindestens einem Jahr. Denn für viele ist das Verfahren nach wie vor undurchschaubar. Und eine offizielle für sie verständliche Informationsquelle, in der sie das alles nachlesen können, gibt es bisher nicht.
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