SPD, Grüne und CDU bereiten ihre Niederlage bei der Kommunalwahl vor

Für die Ratssitzung am 03. April 2025 legen die drei Fraktionen SPD, Grüne und CDU einen gemeinsamen Antrag vor. Dabei sollen Personalkostenzuwendungen für Fraktionen und Gruppen im Rat geändert werden.

Die Linke im Rat kommentiert die Vorlage: „Da anscheinend alle drei Fraktionen die Befürchtung haben, bei der Kommunalwahl Stimmen zu verlieren, sollen offensichtlich zwei neue Stufen (mehr als 12 und mehr als 20 Mitglieder) eingeführt werden, die ihnen auch nach den erwartbaren Stimmenverlusten ihren Bestand sichern.“

Der Vorschlag von SPD, CDU und Grünen:

 

Die Linke im Rat: „Ganz auffällig sind hierbei die Summen für die neu eingeführten Stufen. Sie orientieren sich deutlich an den Beträgen der vorher größeren Fraktionsstärken. Bei mindestens 12 Mitglieder fällt die Erhöhung besonders drastisch aus, hier wird um 100.000 Euro auf 491.000 Euro aufgestockt. Als Begründung werden erhöhte Beiträge durch gestiegene Arbeitgeberanteile angeführt.

Horst Hohmeier, Linke im Rat: „Da sollten sich alle Wählerinnen und Wähler fragen, warum die angeblich gestiegenen Arbeitgeberanteile nur in einer Stufe zu einer so völlig aus dem Rahmen fallenden Erhöhung führen. Wenn man die Ergebnisse der Europawahl und der Bundestagswahl zur Messlatte nimmt, könnte das die Stufe sein, wo die drei Parteien evtl. landen werden.“

Horst Hohmeier erinnert daran: „Die jetzt gültige Regelung für die Zuschüsse an die Fraktionen und Gruppen im Rat (Vorlage 20172742) kam übrigens nur auf Druck der Fraktion Die Linke zustande. Die Zuwendungen waren vorher völlig willkürlich und intransparent. Erst eine Klageandrohung der Linken führte dann zu einer halbwegs nachvollziehbaren Regelung.“

Der Antrag liegt im Ratsinformationssystem unter folgendem Link vor: https://bochum.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWntYb5T1ph2DfM6Zr2aR5nGdKy-mdjfo29M2eAeV47i/Antrag_20250700_1._Nachtrag.pdf

Bochum will auf die Bezahlkarte für Geflüchtete verzichten

Ein begrüßenswerter Akt der Humanität

Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Bochum vor, in seiner Sitzung Anfang April auf die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete zu verzichten (Vorlage 20250437). Die Linke begrüßt diesen Schritt ausdrücklich und spricht der Verwaltung für ihren Mut, sich mit dieser Vorlage der allgemeinen Stimmungsmache gegen Geflüchtete klar entgegenzustellen, großen Respekt aus.

Horst Hohmeier, Ratsmitglied der Linken, hat die Einführung der Bezahlkarte stets kritisiert: Sie mache aus Geflüchteten Menschen zweiter Klasse. Ziel müsse es dagegen sein, „Geflüchtete zu integrieren und ihnen gleiche Rechte einzuräumen, statt sie in ein System der Kontrolle und Abhängigkeit zu zwingen“.

Dass sich die Verwaltung und hoffentlich auch eine Mehrheit im Rat der Stadt jetzt offenbar eines Besseren besinnt, ist für Kreissprecher Bernhard Koolen ein ermutigendes Zeichen. „Man kann dem Trend nach rechts entgegenwirken und ein Zeichen der Humanität setzen. Das macht Mut“, so Koolens Fazit.

Der Rat rettet die überschuldete Bochum Marketing GmbH mit ungefähr 2,3 Mio. €

Die Vorlage der Verwaltung zur Ratssitzung am 19.12. und der danach getroffene Ratsbeschluss wurde von der Partei Die Linke scharf kritisiert und natürlich abgelehnt. In der Begründung habe ich als Ratsmitglied der Linken auf ein bereits 2017 verwendetes Zitat aus Hamburg zurückgegriffen:

Eine Stadt ist keine Marke. Eine Stadt ist auch kein Unternehmen. Eine Stadt ist ein Gemeinwesen.” Es ist ein Plädoyer des Protests. Ein Protest von Hamburger Künstlern unter Schirmherrschaft von Daniel Richter gegen die Marke Hamburg Bochum. Es ist aber viel mehr als das, denn es ist ein Plädoyer für ein politisches Manifest gegen die stromlinienförmige Ausrichtung eines Gemeinwesens im Rahmen des internationalen und nationalen Standortwettbewerbs.

Wir stellen die soziale Frage, die in den Städten heute auch eine Frage von Territorialkämpfen ist. Es geht darum, Orte zu erobern und zu verteidigen, die das Leben in dieser Stadt auch für die lebenswert machen, die nicht zur Zielgruppe der „Wachsenden Stadt“ gehören. Wir nehmen uns das Recht auf Stadt – mit all den Bewohnerinnen und Bewohnern Hamburgs Bochums, die sich weigern, Standortfaktor zu sein.

Statt die überschuldete Gesellschaft abzuwickeln und die Beschäftigten wieder in die Verwaltung oder andere städtische Gesellschaften einzugliedern, wird dieses Konstrukt der Konkurrenz unter den Ruhrgebietsstädten damit künstlich am Leben gehalten. Die wichtigen Aufgaben, wie zum Beispiel die Organisation des Musiksommers oder des Weihnachtsmarktes, könnte genauso gut von der Verwaltung oder dem Kulturbüro erledigt werden. Dinos im Ruhrpark müssen auch nicht von der Stadt, bzw. Bo-Marketing organisiert werden.

Zudem gibt Bo-Marketing eine gedruckte Zeitung heraus, die zwar überall herumliegt, die aber kein Mensch liest und die als PDF-Format auch von der Webseite geladen werden kann.

Zur Eröffnung des Musikforums wurden von B-Marketing kostenlose Busfahrten mit Übernachtung aus Hamburg und anderen Städten organisiert.

Peinliche Marketingsprüche gehören ebenso zum Repertoire von Bo-Marketing und anderen Stadtmarketing Gesellschaften, an die wir uns gerne erinnern und die viel Geld gekostet haben:

Bochum macht jung!

Leipzig für den Lebensabend – Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft startet in Frankfurt/M. ungewöhnliche Werbekampagne, die Senioren zum Umzug nach Leipzig bewegen will Leipzig kommt!“ heißt der Werbeslogan der Stadt.

Den Vogel abgeschossen hat aber der RVR vor wenigen Wochen. Dort wurden 100.000 € an eine Agentur dafür gezahlt, dass das Ruhrgebiet wieder Ruhrgebiet heißt.

Zum Hintergrund:
Die Bochum Marketing GmbH wäre mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 bilanziell überschuldet. Dies kann nur abgewendet werden, wenn vor dem Bilanzstichtag ein Beschluss zur Kapitalerhöhung gefasst wird. Daher sind sowohl die Stammkapitalzahlung als auch die daraus resultierende Zahlung der Nebenleistungsverpflichtung zwingend noch in 2024 zu leisten.

So steht es in der Vorlage zur Ratssitzung am 19. Dezember:

Finanzvorlage X investiv X konsumtiv Nr.: 20243125
Zur wirtschaftlichen Absicherung der Geschäftstätigkeiten der Bochum Marketing GmbH beabsichtigt die Stadt Bochum ihren Anteil von 50% auf 75,1% aufzustocken. Mit der gleichzeitigen Änderung des Gesellschaftsvertrages wird den veränderten Mehrheitsverhältnissen Rechnung getragen. Die erforderlichen investiven und konsumtiven Mittel für die Kapitalzahlungen müssen über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Der Rat beschließt die Stammeinlage der Stadt Bochum an der Bochum Marketing GmbH um 120.500 EUR zu erhöhen.

Der überplanmäßigen Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW zur Zahlung der Nebenleistungsverpflichtung in der Produktgruppe 5707 Marketing i.H.v. 1.657.500 EUR wird zugestimmt.

In der Vorausschau für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Fehlbetrag in Höhe von über 600 TEUR erwartet.

Daneben wurden die Stimmrechte im Aufsichtsrat angepasst, der zahlenmäßig unverändert bei 12 Personen bleibt, wobei sechs von den privaten Anteilseignern entsandt werden und sechs von der Stadt Bochum. Die durch die Stadt Bochum entsandten Mitglieder erhalten ein dreifaches Stimmrecht, damit sich auch im Aufsichtsrat die gesellschaftsrechtlichen Eigentumsverhältnisse widerspiegeln.

Verwaltung fortschrittlicher als der Rat – Superblock in Riemke

In der Ratssitzung am 10. Oktober 2024 wurde das Handlungskonzept Wohnen beschlossen. Dazu gab es einen Ergänzungsantrag der Partei Die Linke, in der unter anderem die Einführung des Konzeptes Superblocks beantragt wurde. Im Antrag heißt es:

  1. Einführung des Konzeptes Superblocks um lebenswerte kleine Quartiere zu schaffen und Ausweich- und Durchgangsverkehre zu verhindern. Dabei sollen Initiativen von Anwohner:innen, die es mittlerweile auch in Bochum gibt, unterstützt und begleitet werden. In Köln wurden solche Maßnahmen bereits erfolgreich umgesetzt.

Dieser Antrag wurde von fast allen im Rat vertretenen Parteien abgelehnt. Nun legt das Amt für Stadtplanung und Wohnen eine Vorlage für die kommende Sitzung der Bezirksvertretung Mitte vor, in der genau das gefordert wird.

Maßnahmenvorschlag „Superblock“

Auch wenn die beiden Abpollerungen grundsätzlich positiv bewertet wurden und der Verkehr im Wohngebiet insgesamt deutlich zurückgegangen ist, gab es Verkehrsverlagerungen in Straßen, in denen auf Grund fehlender Gehwege viele Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Straße laufen.

Dies betrifft v. a. die Windthorststraße, die viele zu Fuß Gehende als Verbindung zum Riemker Markt bzw. zur dort befindlichen Haltestelle der U35 nutzen. Um diesen Mangel zu beheben, schlägt die Verwaltung nun eine weitergehende Maßnahme vor, die grundsätzlich das gleiche Ziel hat und auch erfüllen würde: Unterbindung des Abkürzungsverkehrs von der Herner Straße. Allerdings würden nun die Anwohnenden direkter auf die Hauptverkehrsstraßen im Umfeld (Herner Straße, Cruismannstraße, Tippelsberger Straße) geleitet, während sich die Verkehrsströme innerhalb des Wohngebietes im Gegensatz zu 2022 kaum verändern. Das heißt, es gäbe für die Anwohnenden im Vergleich zum Zustand 2022 keine Mehrbelastungen, aber teilweise deutliche Reduzierungen, die in der Evaluation bereits bestätigt wurden. Jedoch müssen dafür bauliche Änderungen erfolgen, die derzeit mit circa. 110.000 Euro (brutto) veranschlagt werden.

Dabei wird auf das sog. Konzept der Superblocks, auch Quartierblocks oder Kiezblocks genannt, zurückgegriffen. Grundprinzip eines Superblocks ist es, den gebietsfremden Verkehr mittels Diagonalsperren im Wohngebiet zu unterbinden und den Verkehr der Anwohnenden auf kurzem Weg zu den Hauptverkehrsstraßen zu leiten.

In der Begründung des Ratsmitglieds Horst Hohmeier, Die Linke heißt es dazu:

Kein Verständnis hat GuWoBo (Initiative Gutes Wohnen in Bochum) und auch wir dafür, dass der Entwurf Konzepte, die in anderen Kommunen erfolgreich angewendet werden, nicht mal in Erwägung zieht oder sogar explizit ablehnt. Dazu gehören Milieuschutzsatzungen/bzw. soziale Erhaltungssatzungen und die Möglichkeit durch das Prinzip der Superblocks Anwohner:innen die Gestaltung ihrer Wohnumgebung zu ermöglichen.

Zu Superblocks:

Das städtebauliche Modell des Superblocks wurde etwa seit Mitte der 1990er Jahre von Salvador Rueda entwickelt. Der Spanier ließ darin Aspekte aus seinen verschiedenen Fachbereichen (Biologie, Psychologie, Umwelttechnik und Energiemanagement) einfließen, aus denen er 2012 mehrere Gestaltungsprinzipien ableitete. Sie basieren auf dem Konzept der wiederkehrenden städtebaulichen Erscheinungsformen sowie funktionaler Gesetzmäßigkeiten, die für jede Stadt von Bedeutung sind:

Die Konsequenzen urbanen Handelns für Ökonomie, Ökologie und das soziale Zusammenleben oder die Effizienz städtischer Versorgungskreisläufe gehören zu den Grundlagen, an denen sich Ruedas Modell orientiert.

Initiativen in Deutschland: Leipzig, Berlin und ca. 54 weitere Initiativen

Bericht von der Ratssitzung am 27.06.2024:

Phantomdebatte über Landmarken in Autobahnkreuzen

Horst Hohmeier, Ratsmitglied, berichtet über die Ratssitzung in der vergangenen Woche:

Die längsten Diskussionen gab es über ein Projekt mit dem Titel „Landmarken – Wir sehen Bochum“. Hier will die Verwaltung für ca. zwei Mio. Euro die Stadt „sichtbarer“ machen. An den drei Autobahnkreuzen, die als Stadteingänge angesehen werden, sollen große Kunstwerke für die Stadt werben. Ein Änderungsantrag der CDU war deutlich bescheidener, hier sollten nur 100.000 Euro für die Installation eines übergroßen Bochum Schriftzugs, analog zu dem vor dem Rathaus, im Westkreuz der Autobahnen investiert werden.

Die Freund:innen des Hallenfreibades Höntrop hatten mit einem Antrag angeregt, bestehende markante Bauwerke stärker in den Focus zu rücken, unter anderem den 10 m Sprungturm des Bades. Dieser wurde wenige Tage später, nach dem Entwurf der Wasserwelten Bochum, als Monster von Höntrop bekannt.

Als erster Schritt soll jetzt ein künstlerischer Wettbewerb zur Gestaltung der Autobahnkreuze durchgeführt werden. In dem von der Verwaltung vorgeschlagene Gremium zur Auswahl der Entwürfe sollen außer der Direktorin des Kunstmuseums nur Menschen sitzen, die kaum als Kunstexpert:innen bezeichnet werden können. Mitglieder der Ausschüsse ASDE (für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa) und APG (Ausschuss für Planung und Grundstücke) sind eingeplant aber niemand aus dem Ausschuss für Kultur und Tourismus (AKT).

Nach meiner Rede (Rede im Rats TV ab 01:36:22) zu diesem Unsinn, kam dann Sonja Gräf, stellvertretene Vorsitzende im AKT, zu mir und meinte: Die Beteiligung sei mittlerweile anders geregelt und sie, sowie Barbara Jessel als Vorsitzende des AKT seien auch in dem Gremium vertreten. Wie das angesichts des vorliegenden Beschlusses im Rat umgesetzt werden soll, hat sie allerdings nicht verraten.

Völlig absurd wurde die vorhergehende Debatte durch einen beschlossenen Änderungsantrag aus dem ASDE. Dieser fordert, die Umsetzung aus dem Haushalt 2025/26 zu nehmen und auf später zu verschieben. Angesichts der sich abzeichnenden prekären Haushaltslage der Stadt für die nächsten vier Jahre also viel Lärm um nichts. Dabei standen in dieser Sitzung durchaus wichtige Punkte auf der Tagesordnung, wie zum Beispiel:

  • Der Jahresabschluss 2023 der BOGESTRA,
  • der Wirtschaftsplan 01.08.2024 – 31.07.2025 Schauspielhaus Bochum,
  • die Sonntagsöffnungen Stadtmitte und Ruhrpark,
  • die 2. Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie,
  • der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2023,
  • sowie ein Grillverbot am Ümminger See.

Die Vorlagen zu den Sonntagsöffnungen und zum Grillverbot haben wir natürlich abgelehnt. Letzterer wurde in die zuständigen Ausschüsse geschoben. Zum Grillverbot gab es ebenfalls zahlreiche Wortbeiträge, mit der Folge, dass das Grillen in Bochum insgesamt neu geregelt werden soll. Zu befürchten ist, dass nach einer Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung ab 2025 Grillen auf öffentlichen Flächen und Parks verboten wird oder nur noch sehr eingeschränkt möglich ist.

Die Vorlage zur 2. Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie haben wir abgelehnt, weil die Beteiligungsformate für Bürger:innen und Initiativen nach wie vor nicht unseren Vorstellungen entsprechen, dafür haben wir aber den Antrag vom Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung unterstützt. Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt, Brigitte Giese, Andrea Wirtz – u.a. Mitglieder der mittlerweile abgeschlossenen GNK-Steuerungsgruppe hatten diesen Antrag eingereicht.

Zum Schluss: Als Bürgermeisterin Schäfer den inzwischen anwesenden Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Wattenscheid, Marc Westerhoff CDU begrüßte, gab es lautem Beifall der ex-AfD Fraktion. Die Szene konnte ich im Rats TV leider nicht wiederfinden, sonst hätte ich sie verlinkt.