Bochum hat wie viele andere Kommunen einen städtischen Steuerprüfdienst. Dieser nimmt Akteneinsicht und beteiligt sich an Außenprüfungen des Finanzamtes. So wird zum Beispiel überprüft, ob Firmen, die ihren Geschäftssitz nicht in Bochum unterhalten, eine Betriebsstätte im Sinne von §12 Abgabenordnung begründen (zum Beispiel durch eine länger als sechs Monate andauernde Bautätigkeit). Ziel ist es, dass die Stadt Bochum bei der Gewerbesteuer im Rahmen einer Zerlegung berücksichtigt wird. Wir wollen mit dieser Anfrage Transparenz über die Arbeit und die dabei erzielten Erfolge des städtischen Steuerprüfdienstes für den städtischen Haushalt schaffen.
Die Anfrage im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 1. Dezember im Wortlaut.