Verwaltung will Hartz-IV-Kürzungen durchsetzen

Die umstrittenen Kürzungen bei den Wohnkosten für Bochumer Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe sollen nun umgesetzt werden. Das wird aus einer Vorlage zur Sitzung für den Sozialausschuss am kommenden Donnerstag deutlich. Die Linksfraktion protestiert gegen die Pläne und weist auf die drohenden Folgen hin.

Bereits im November hatte die Verwaltung das neue „schlüssige Konzept zur Angemessenheit von Unterkunftskosten“ vorgelegt. Es folgten Proteste unter anderem vom Mieterverein und der Linksfraktion, aber auch Einwände aus den Reihen der rot-grünen Koalition. Deshalb wurde die Umsetzung zunächst ausgesetzt. Jetzt allerdings will die Stadt ernst machen und die Mietobergrenzen bei allen Haushaltsgrößen abgesehen von Single-Haushalten weiter absenken.

Bild Sevim Sarialtun„Die Mieten in unserer Stadt steigen – angesichts dessen die Mietobergrenzen zu senken, ist rechtlich fragwürdig und sozial unverantwortlich“, sagt Sevim Sarialtun, Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Rat. Nach Angaben der Verwaltung sollen über hundert Bochumer Haushalte die Auswirkungen ganz unmittelbar zu spüren bekommen: Sie müssen mit einem Kostensenkungsverfahren rechnen, weil ihre aktuellen Mieten über den abgesenkten Obergrenzen liegen. „Am Ende der Verfahren können Leistungskürzungen und erzwungene Umzüge stehen“, kritisiert die Vorsitzende der Linksfraktion. Schlimmstenfalls könnten Verschuldung, Zwangsräumungen und Wohnungslosigkeit die Folge sein. Insgesamt seien jedoch über 10.000 Bochumer Haushalte betroffen: „Alle, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, und die nicht alleine leben, werden noch größere Probleme auf dem Wohnungsmarkt bekommen.“

Als „zynisch und realitätsfremd“ bezeichnet Sevim Sarialtun den Vorschlag der Stadt, die Betroffenen könnten ja auch Teile ihrer bisher im Rahmen der Sozialleistungen bezahlten Wohnung untervermieten. In der Mitteilung der Verwaltung heißt es wörtlich: „Ferner muss beachtet werden, dass eine Kostensenkung nicht nur durch Umzüge erzielt werden kann. Diese kann z.B. auch durch Untervermietungen oder Verhandlungen mit dem Vermieter erreicht werden.“

Wer eine Aufforderung zur Kostensenkung erhält, sollte auf jeden Fall eine Beratungsstelle aufsuchen, rät Sevim Sarialtun. „Wir sehen nach wie vor viele rechtliche Fragezeichen, denn das Konzept ist keineswegs schlüssig. Wenn sich die Gerichte unserer Rechtsauffassung anschließen, muss die Stadt die höheren Beträge übernehmen, die in §12 Wohngeldgesetz festgelegt sind. Unabhängig davon ist politischer Protest wichtig und nötig. Sollte die Rathauskoalition aus SPD und Grünen die Umsetzung nicht verhindern, sind diese Parteien direkt für die Folgen mitverantwortlich.