Mündliche Anfrage von Ralf-D. Lange in der Ratssitzung am 1. September 2016:
„Vor dem Rathaus protestieren aktuell Geflüchtete mit einem Protestcamp. Auslöser dafür sind Briefe der Stadt, die die Möglichkeit ankündigen, dass sie auf der Grundlage des neuen Integrationsgesetzes dazu gezwungen werden sollen, Bochum zu verlassen. Einige haben die Aufforderung bekommen, bis heute unsere Stadt zu verlassen, und ihnen wurden vom Jobcenter alle Leistungen zum Lebensunterhalt gestrichen.
Andere Städte haben bereits klargestellt, dass sie nicht vorhaben, Menschen zu vertreiben, die vor Inkrafttreten des Integrationsgesetzes in ihre Kommune gekommen sind. Zum Beispiel hat die Ausländerbehörde Berlin in ihren aktuellen Verfahrenshinweisen bereits veröffentlicht:
„Personen, die vor dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes ohne entsprechende Wohnsitzauflage ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin genommen haben, ist es ausnahmslos nicht zuzumuten, nunmehr wieder in den Ort der Erstzuweisung zurückzukehren. Da die Betroffenen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Integrationsgesetzes keine wohnsitzbeschränkenden Nebenbestimmungen in ihren Titeln hatten, ist in diesen Fällen seitens der Berliner Ausländerbehörde nichts zu veranlassen. Insbesondere erhalten die Betroffenen grundsätzlich keine schriftlichen Bescheinigungen über eine nichtbestehende Wohnsitzzuweisung.“
Ich würde gerne wissen:
- Wieso schürt die Stadt Bochum Angst und Unsicherheit unter den Geflüchteten, die seit Monaten in Bochum leben? Wieso hat es die Stadt Bochum bisher nicht geschafft, wie Berlin eine solche Lösung zu beschließen und öffentlich zu kommunizieren?
- Was unternimmt die Stadt gegen die existenzbedrohende Streichung der Sozialleistungen für die Betroffenen?
- Initiativen der Flüchtlingsarbeit fordern von der Stadt Bochum, keine Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen aus unserer Stadt zu vertreiben. Können wir davon ausgehen, dass die Stadt alle zur Verfügung stehenden Spielräume nutzt, um sich schützend vor ihre Neubürgerinnen und Neubürger zu stellen?“