Am 26. August 2021 hat der Bochumer Rat eine Neuausrichtung der Bochumer Bodenpolitik und die verstärkte Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht beschlossen. Ein Jahr nach der Beschlussfassung hat die Linksfraktion die Verwaltung um eine erste Bilanz gebeten. Das Ergebnis: Die Grundstücksvergabe im Erbbaurecht etabliert sich zu langsam in Bochum.
„Die Verwaltung bringt es in der Antwort auf unsere Anfrage schon ganz gut auf den Punkt, wenn sie von einer langsamen Etablierung der Grundstücksvergabe im Erbbaurecht spricht. Schneckentempo ist aber am Ende zu langsam und kein Grund zur Freude“, erklärt Horst Hohmeier, Fraktionsvorsitzender der Bochumer LINKEN im Rat. „Wir begrüßen es weiterhin, dass die Verwaltung verstärkt auf Erbbaurecht in Bochum setzen will. Unsere Befürchtungen haben sich aber leider bewahrheitet, dass der Beschluss aus dem vergangenen Jahr zu unpräzise und zahnlos war. Es rächt sich, dass die Koalition aus SPD und Grünen unseren Änderungsantrag abgelehnt und auf die generelle Vergabe von Wohnungsbau-Grundstücken im Erbbaurecht verzichtet hat. Im Ergebnis wurde nur ein Drittel der Grundstücke im Erbbaurecht vergeben. In diesem Jahr fand sogar keine Grundstücksvergabe im Erbbaurecht statt. Von einer mutigen Neuausrichtung der Bochumer Bodenpolitik kann so keine Rede sein.“
Die Verwaltung stellt in der Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion notwendige Nachbesserungen in Aussicht: „Dass die Verwaltung erste Anpassungen der Grundstücksrichtlinien und des Zuständigkeitskataloges ankündigt, begrüßen wir. Wir hoffen, dass die Verwaltung bei der Grundstücksvergabe im Erbbaurecht mehr Gas gibt und bei den Regeln nachschärft. Wichtig wäre, dass zukünftig mit den Baugesellschaften Mietpreisbindungen über die ganze Vertragslaufzeit vereinbart werden. Das ist anderswo längst üblich und ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Mietpreisspirale in Bochum. Die Vergabe im Erbbaurecht sollte zudem endlich auch auf kommunale Gewerbeflächen ausgeweitet werden“, ergänzt Hohmeier.