Ab dem Schuljahr 2026/2027 definiert das Ganztagsförderungsgesetz zunächst für die Kinder der 1. Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. Bis 2029 wird der Rechtsanspruch dann jeweils um eine weitere Klassenstufe erweitert. Wir haben die Verwaltung gefragt, welche Maßnahmen ergriffen werden, um den entstehenden Mehrbedarf an Betreuungsplätzen und qualifiziertem pädagogischem Fachpersonal zu decken.
„Große Anstrengungen sind bei der Verwaltung beim Ausbau des Ganztagsangebots im Lichte des Ganztagsförderungsgesetzes nicht zu erkennen“, erklärt Benny Krutschinna, sachkundiger Bürger der Bochumer LINKEN im Ausschuss für Schule und Bildung. „Es wird ein echter Kraftakt, den durch das Ganztagsförderungsgesetz entstehenden deutlichen Mehrbedarf an Betreuungsplätzen und qualifiziertem pädagogischem Fachpersonal zu decken. Dass die Stadt bisher nur mögliche Änderungen bei den Räumlichkeiten in den Blick nimmt, ist da zu wenig. Es reicht nicht, bei der Gewinnung des benötigten Personals auf das Land und die Träger zu warten.“
„Andere Städte wie Düsseldorf sind hier deutlich aktiver und kooperieren mit der örtlichen Hochschule und den Jugendhilfeträgern bei der Entwicklung einer Strategie für die Personalgewinnung und -qualifizierung. Der in Düsseldorf eingeschlagene Weg könnte für Bochum ein gutes Vorbild sein. Auch scheint man in Düsseldorf bei der Analyse des Mehrbedarfs deutlich weiter zu sein. Wir sind verwundert, dass der Verwaltung bisher nicht bekannt ist, wie viele zusätzliche Gruppen in den Bochumer Schulen geschaffen werden müssen. Es wird Zeit, dass Bochum aktiver wird und zudem Klarheit vom Land bei den vorgesehenen Qualitätsstandards sowie deren Erreichung einfordert“, ergänzt Krutschinna.
Die Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage findest Du hier.