Das Bochumer Jobcenter hat Berichten zufolge Leistungskürzungen aufgrund fehlender Betriebskostenabrechnungen ausgesprochen. Dass es zu solchen Minderungen des leistungsrechtlichen Bedarfs gekommen ist, kann das Jobcenter auf Anfrage weder bestätigen, noch ausschließen. Zur Kürzung dürfte es bei Befolgung der selbst gesteckten Verfahrensabläufe eigentlich nicht kommen. Das ist das Ergebnis einer Anfrage der Bochumer Linksfraktion im Rat.
„Sozialdezernentin Britta Anger muss zeitnah für Aufklärung sorgen, ob es beim Jobcenter zu unrechtmäßigen Leistungskürzungen aufgrund von angeblich fehlenden Betriebskostenabrechnungen gekommen ist“, erklärt Gültaze Aksevi, Fraktionsvorsitzende der Bochumer LINKEN im Rat. „Wenn eine Prüfung das bestätigt, müssen die Kürzungen sofort zurückgenommen werden. Es muss sichergestellt werden, dass die selbst gesteckten Verfahrensabläufe des Jobcenters bei der Vorlage von Betriebskostenabrechnungen jederzeit eingehalten werden. Dann kann es auch zu keinen Fehlern kommen.“
So orientiert sich das Jobcenter bei der Vorlage der aktuellen Jahresabrechnung der Betriebskosten an dem Zeitpunkt der Vorjahre, da viele Vermieter in „festen und wiederkehrenden Rhythmen“ abrechnen. Das Jobcenter gibt in der Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion zudem an, dass es „regelmäßig“ die Bitte gibt, das Fehlen der Betriebs-kostenabrechnungen bei vorheriger Aufforderung zur Vorlage anzuzeigen. „Es kann nicht sein, dass die Leistungsbeziehenden aktiv auf eine viel zu früh erfolgte Bitte um Vorlage von Betriebskostenabrechnungen reagieren müssen. Dass in Wattenscheid Berichten zufolge sogar Briefe des Vermieters nicht ausgereicht haben sollen, um das Fehlen der Betriebskostenabrechnungen zu belegen, gilt es aufzuarbeiten. Es ist zu überprüfen, ob nicht besser über die Notwendigkeit eines Einspruchs gegen die verfrühte Vorlage von Betriebskostenabrechnungen informiert werden muss und dieser generell zu erleichtern ist“, so Aksevi weiter.