Rede des Fraktionsvorsitzenden Ralf-D. Lange auf der Ratssitzung am 30. März 2017 zum Tagesordnungspunkt 1.12 (Verkaufsoffene Sonntage)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,
Shoppen am Sonntag ist kein Menschenrecht. Allerdings ist der Sonntag als grundsätzlich arbeitsfreier Tag durch das Grundgesetz geschützt. Aber ich will hier nicht die Diskussionen der letzten Jahre wiederholen, das wäre wie in dem Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Aus grundsätzlichen Überlegungen sind und waren wir als Linksfraktion schon immer gegen verkaufsoffene Sonntage – auch, um ein Mindestmaß an gemeinsamen privaten und gesellschaftlichen Aktivitäten für möglichst viele zu gewährleisten. Darauf hat auch immer wieder die „Allianz für den freien Sonntag“ hingewiesen, ein Zusammenschluss von Kirchen und Gewerkschaften. Aber diese Einwände haben Sie, meine Damen und Herren, in den vergangenen Jahren immer wieder mehrheitlich beiseite geschoben.
Die Gesetzeslage hat sich in dieser Angelegenheit nicht geändert. Allerdings schauen die Gerichte inzwischen zu Recht genauer hin. Von daher verbietet es sich eigentlich, in dieser Angelegenheit wie in jedem Jahr zu verfahren. Allerdings spricht hier die Vorlage der Verwaltung eine ganz andere Sprache. Es scheint, als würde hier nach dem Prinzip „Augen zu und durch“ gehandelt. Als hätte es das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 und die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts NRW vom Juli und August letzten Jahres nicht gegeben, die besagen, dass Sonntagsöffnungen nur noch zulässig sind, wenn die prägende Wirkung des Anlasses wie z.B. eine Veranstaltung für den öffentlichen Charakter des Tages überwiegt. Und das, meine Damen und Herren, muss jedes Mal im Einzelfall und stundengenau nachgewiesen werden.
Und, Herr Rechtsdezernent Kopietz, so können wir als Linksfraktion die Vorlage der Verwaltung, die für das laufende Jahr immer noch sechs verkaufsoffene Sonntage vorschlägt, in keiner Weise nachvollziehen. Zumal mit der Stellungnahme von ver.di vom 22.12. letzten Jahres eine sehr ausführliche und kenntnisreiche Grundlage zur Verfügung steht und das fast schon einem Rechtsgutachten gleichkommt. Die kommt zu dem Schluss, dass keiner der von der Verwaltung vorgeschlagenen Sonntage für eine Öffnung in Frage kommt. Und das nicht nur aus grundsätzlichen Erwägungen, sondern weil sie schlicht und einfach die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, die dafür notwendig wären.
Und da frage ich mich: Haben Sie das nicht gesehen, Herr Kopietz? Sie wären dafür verantwortlich, dass im Fall eine Klage wegen der Sonntagsöffnungen die Stadt Bochum in teure und beschämende juristische Niederlagen geführt würde. Und sowohl die Klage als auch die juristische Niederlage sind geradezu vorauszusehen. Ich will Ihnen das nur an zwei Beispielen verdeutlichen:
Erstens: Bänke raus in Langendreer. Das kenne ich, da komm‘ ich her. Bänke raus ist eine Langendreerer Veranstaltung, die sich seit Jahren zunehmender Beliebtheit erfreut. Ja, und die übrigens auch ein riesiger Erfolg wäre, wenn die ortsansässigen Geschäfte an diesem Sonntag nicht geöffnet hätten. Allerdings muss sich dann die Werbegemeinschaft, die dafür eine Sonntagsöffnung beantragt hat oder gegebenenfalls die Verwaltung die Mühe machen, den erwarteten Besucherstrom nachvollziehbar zu machen und mit genauen Zahlen nachzuweisen. Und nicht lapidar mitteilen, bei dem Fest würden über 110 Bierzeltgarnituren auf der Straße aufgestellt, und davon ausgehen, dass diese Angabe für eine juristische Würdigung ausreichen.
Und noch ein Beispiel: Die 600-Jahr-Feier von Wattenscheid. Auch ein schöner Anlass für festliche Tage mit möglichst vielen Veranstaltungen, auch auf der Bühne und am Abend. Nur leider kein Anlass für eine Öffnung der Geschäfte am Sonntag. Denn die prognostizierten 10.000 Besucherinnen und Besucher erstrecken sich über alle vier Tage und beziehen auch die Abendveranstaltungen mit ein. Es geht aber darum, das Publikumsinteresse stundengenau während der geplanten Öffnungszeiten zu belegen, das heißt für die Zeit sonntags zwischen 13 und 18 Uhr. Und diese Zahlen liegen hier nicht vor. Übrigens wurde für die 750-Jahr-Feier in München auch keine Sonntagsöffnung zugelassen – aus genau diesem Grund. Und da ging das Besucherinteresse in die Hunderttausende.
Wenn Sie hier und heute diese Verwaltungsvorlage beschließen, sind also Auseinandersetzungen vor Gericht und wahrscheinlich Niederlagen vorprogrammiert. Ich denke, Sie alle haben die Urteile dazu rund um uns herum in den NRW-Kommunen in der letzten Zeit verfolgt.
Aber es sind nicht nur die Gerichte, die ein deutliches Wort gesprochen haben. Auch die Bürgerinnen und Bürger sind mehrheitlich gegen eine Öffnung der Geschäfte an Sonntagen. Das hat jedenfalls ein Bürgerentscheid in Münster letztens ergeben. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger hier in Bochum und Wattenscheid sehr viel anders entscheiden würden.
Und, meine lieben Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, ich möchte Sie hier noch einmal ausdrücklich an den letzten Absatz der ver.di-Stellungnahme erinnern, in der es heißt: „Das grundsätzliche Verbot der Sonntagsarbeit auch im Handel ist nicht vom Himmel gefallen, sondern ist das Ergebnis eines langen Kampfes der Arbeiterbewegung.“ In diesem Sinne: Überdenken Sie noch einmal Ihre Entscheidung!