Sonntagsöffnungen: Stadt darf alte Fehler nicht wiederholen!

In der Diskussion über mögliche verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2017 warnt die Bochumer Linksfraktion vor einem erneuten Versuch, das Ladenöffnungsgesetz zugunsten von Profitinteressen auszuhebeln. „Der Einzelhandelsverband beantragt rechtlich nicht zulässige und nicht sinnvolle Öffnungen“, sagt der Vorsitzende der LINKEN im Rat Ralf-D. Lange. „Jetzt müssen der Rat und die Verwaltung aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Es gibt keinen Anspruch der Firmen auf Ausnahmegenehmigungen. Wenn der Rat sie beschließt, werden sie sowieso weggeklagt. Diese Peinlichkeit sollte sich Bochum ersparen.“

Ralf-D. LangeBereits im vergangenen September musste der Bochumer Rat die für den 02.10. und 11.12.2016 beschlossenen Sonntagsöffnungen nachträglich wieder streichen. Die von SPD, Grünen und der CDU gemeinsam durchgesetzte Genehmigung war rechtswidrig. DIE LINKE hatte als einzige Fraktion im Bochumer Rat geschlossen gegen die Sonntagsöffnungen gestimmt und seit Dezember 2015 auf eine rechtliche Klärung gedrängt.

„Für uns ist offensichtlich, dass auch andere Sonntagsöffnungen des vergangenen Jahres gegen das Ladenöffnungsgesetz verstoßen haben“, sagt Ralf-D. Lange. „Sie wurden jedoch trotzdem durchgeführt, weil die Verwaltung das Ergebnis der von uns geforderten Prüfung erst nach neun Monaten vorgelegt hat. So etwas darf sich nicht wiederholen. Die Gewerkschaft ver.di hat bereits angekündigt, dass sie erwägt, gegen mögliche Sondergenehmigungen vor Gericht zu ziehen und hat unsere volle Unterstützung.“

Auch unabhängig von der Rechtswidrigkeit lehnt die Bochumer Linksfraktion die vom Einzelhandelsverband beantragte Ausnahmeerlaubnis für zehn Sonntagsöffnungen im Jahr 2017 ab. „Die Situation der Beschäftigten ist auch so schon belastend genug“, sagt Ralf-D. Lange. „Die Geschäfte dürfen an sechs Tagen in der Woche praktisch durchgehend öffnen. Angesichts von Tarifflucht, prekärer Beschäftigung, Befristungen und der Abnahme von Vollzeitarbeitsplätzen brauchen wir bessere Arbeitsbedingungen im Einzelhandel, nicht zusätzliche Belastungen.“