Redebeitrag von Gültaze Aksevi zum Tagesordnungspunkt 3.1.3 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 5. Oktober 2016:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
meine Damen und Herren,
vor etwas mehr als einem Vierteljahr haben wir ja bereits eine Anfrage zu diesem Thema gestellt. (Mehr Infos.) Wir begrüßen sehr, dass nun auch die anderen Fraktionen die Notwendigkeit sehen, die Finanzierungslücke beim Frauenhaus zu schließen, die durch die Finanzierung über Tagessätze entsteht.
Leider wurde unsere Anfrage von der Verwaltung nicht rechtzeitig zu der heutigen Sitzung beantwortet. Daher würde ich an dieser Stelle doch gerne zumindest um eine mündliche Antwort bitten, welche Höhe an zusätzlicher Förderung nach Ansicht der Verwaltung notwendig ist, um die Schutzlücke für Studentinnen, BAFöG-Berechtigte, Frauen ohne Aufenthaltstitel und EU-Bürgerinnen zu schließen.
Die jetzt vorliegenden Anträge sehen keine komplette Umstellung von einem Tagessatz-Modell auf eine Pauschalfinanzierung vor, wie das von den Frauenhäusern landesweit gefordert wird. Stattdessen geht es nur um eine pauschale Ergänzungsfinanzierung. Daher interessiert uns weiterhin, was getan werden muss, um die Finanzierung des Bochumer Frauenhauses komplett auf eine Pauschalfinanzierung umzustellen. Denn auch mit der Ergänzungsfinanzierung sorgen die Tagessätze dafür, dass viele Frauen für einen Aufenthalt im Frauenhaus umständlich Sozialleistungen beantragen müssen, selbst wenn sie für den eigenen Lebensunterhalt sonst keine Sozialleistungen bräuchten. Das ist eine zusätzliche Hürde und zusätzlicher bürokratischer Aufwand für Frauen, die sowieso schon in einer sehr belastenden Lebenssituation sind. Daher bitten wir weiterhin um eine Antwort auf unsere Anfrage – und darum, dass wir das Thema der Umstellung auf eine Pauschalfinanzierung auch dann nicht aus dem Auge verlieren, wenn wir die dringend notwendige Zusatzfinanzierung beschließen.
Vielen Dank.