Dringlichkeitsantrag – Kein Fracking in Bochum!

Im Juni 2014 versuchte der Minister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, im Schatten der Fußball WM und damit unbemerkt von der Öffentlichkeit, einen Gesetzentwurf zur Genehmigung von Fracking in Deutschland einzubringen. Doch er hatte die Rechnung ohne die aufmerksamen Beobachter der Anti – Fracking Initiativen und Umweltverbände gemacht. Diese starteten sofort eine Online-Resolution mit Campact, die in wenigen Tagen mehr als 300.000 Unterschriften sammeln konnte. Der aktuelle Stand sind (04.07.2014) 450.750 TeilnehmerInnen, mindesten 500.000 sollen erreicht werden, da die Gefahr besteht, dass nach den Parlamentsferien ein neuer Versuch gestartet wird. Um gegen diese gefährliche Technologie ein Zeichen zu setzen hat die Linksfraktion im Rat einen Dringlichkeitsantrag zur Ratssitzung am 03.07.2014 gestellt, Fracking in Bochum zu verbieten. Der Antrag wurde wegen angeblich fehlender Dringlichkeit abgelehnt. Unser Antrag im Wortlaut:

Der Rat möge folgenden Beschluss fassen:

Auf dem Gebiet der Stadt Bochum wird ein vollständiges Verbot von Fracking ausgesprochen. Dieses Verbot gilt auch für wissenschaftliche Zwecke, Forschung und Probe- und Erkundigungsbohrungen. Einem Versuch, dieses Verbot über das Bergrecht auszuhebeln, wird entschieden entgegen getreten. Für die Stadtwerke gilt zudem ein generelles Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilen Energieträgern.

Begründung:

Chemikalien belasten das Trinkwasser, ganze Landstriche werden zerstört: Wie gefährlich Fracking ist, zeigen Erfahrungen aus den USA, wo Konzerne die Technologie großflächig einsetzen. Auch wenn das Beimischen „umwelttoxischer“ Substanzen verboten werden sollte, ist rechtlich unklar was darunter fällt. Auch beim Aufbrechen des Gesteins mit reinem Wasser werden giftige Chemikalien, radioaktive Substanzen und Schwermetalle aus dem Untergrund an die Oberfläche geschwemmt. Die Entsorgung dieses Giftcocktails gefährdet in jedem Fall das Grundwasser – und damit unser aller Trinkwasser.
Das geplante Gesetz verbietet zwar Fracking in Trinkwasser-Schutzgebieten – aber Grundwasserströme machen an deren Grenzen nicht halt. Mineralwasserbrunnen, Bierbrauereien, Gärtnereien und viele Hobbygärtner/innen entnehmen zudem Grundwasser vor allem außerhalb von Schutzgebieten. Genau dort soll diese Risikotechnologie eingesetzt werden dürfen. Dafür reicht aktuell eine einfache Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Begründung wurde dem Text der aktuellen Kampagne entnommen.