Wohnungen sind zum Wohnen da – Bochumer Rat gibt Zweckentfremdungssatzung in Auftrag

Die Bochumer Verwaltung soll eine Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung erstellen und dem Rat bereits auf seiner nächsten Sitzung zur Beratung vorlegen – das hat der Rat auf seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen. Damit folgt er einem Dringlichkeitsantrag der Linksfraktion. Zusammen mit dem Mieterverein und weiteren wohnungspolitisch Aktiven fordert DIE LINKE bereits lange, dass die Stadt mit einer solchen Satzung gegen Wohnungsleerstände vorgeht.

Bild Horst Hohmeier

„Der Beschluss ist ein Erfolg für alle, die für eine bessere Wohnungspolitik in Bochum eintreten“, sagt Horst Hohmeier, Mitglied der LINKEN im Rat. „Niemand von uns behauptet, dass eine Zweckentfremdungssatzung alle wohnungspolitischen Probleme in Bochum löst. Wir brauchen außerdem dringend kommunalen gemeinnützigen Wohnungsbau und ein Programm zum Aufkauf und zur Sanierung von Leerstand. Aber eine Zweckentfremdungssatzung macht immerhin Wohnungsleerstände in unserer Stadt meldepflichtig.“

Eigentümer*innen von leerstehenden Wohnungen müssen dann gegenüber der Stadt begründen, warum die Wohnung nicht vermietet wird. Dann kann die Stadt dabei helfen, die Vermietungshemmnisse zu beseitigen. Sieht die Stadt keine triftigen Gründe für den Leerstand, kann sie die Genehmigung verweigern und ein Bußgeld verhängen.

Nun hat die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 31. August Zeit, um einen entsprechenden Satzungsentwurf zu erstellen. Die Eile ist geboten, weil die neue schwarz-gelbe Landtagskoalition angekündigt hat, eine Reihe von Mieter*innenschutzrechten abzuschaffen. Es besteht die Gefahr, dass die CDU und die FDP den Kommunen die Möglichkeit nehmen wollen, neue Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen. Der Mieterverein hat darauf hingewiesen, dass angesichts dessen vieles dafür spricht, nunmehr kurzfristig eine Zweckentfremdungssatzung zu beschließen.

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