Rede: Rechtswidrige Sonntagsöffnungs-Verordnung außer Kraft setzen!

Rede des Fraktionsvorsitzenden Ralf-D. Lange im Rat der Stadt Bochum


Rede des Fraktionsvorsitzenden Ralf-D. Lange zum Antrag der Linksfraktion „Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 05.04.2017“ (TOP 2.4) auf der Ratssitzung am 18. Mai 2017. Mehr Infos zum Antrag.

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

jetzt sitzen wir hier wieder zusammen und müssen erneut über die verkaufsoffenen Sonntage in Bochum beraten. Als Linksfraktion beantragen wir, die Sonntagsöffnungs-Verordnung aufzuheben. Vor sechs Wochen haben Sie die Vorlage der Verwaltung beschlossen – gegen unsere Stimmen und allen Warnungen zum Trotz. Wir haben bereits damals gesagt: Wenn Sie dieser Verordnung zustimmen, verstoßen Sie damit gegen geltendes Recht.

Als Linksfraktion hatten wir von Anfang an darauf hingewiesen: Wenn Sie dieser Vorlage zustimmen, provozieren Sie damit Klagen und absehbare Niederlagen vor Gericht. Eine sehr sachkundige Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di, die fast einem Rechtsgutachten gleichkommt, hat Ihnen alle Argumente haarklein und hochplausibel aufgedröselt. Genutzt hat das alles nichts. Ihnen waren die Wünsche und Phantasien des Einzelhandelsverbandes wichtiger als die Interessen der Beschäftigten, und auch wichtiger als das geltende Recht. Es folgte die angekündigte Klage auf einstweilige Anordnung gegen die erste Sonntagsöffnung, und natürlich auch die unvermeidliche krachende Niederlage der Stadt Bochum vor dem Verwaltungsgericht.

Und dabei ist das Gericht mehr als deutlich geworden. Ich zitiere aus der schriftlichen Begründung zur Entscheidung: „Es kann bereits im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes sicher beurteilt werden, dass die umstrittene Rechtsverordnung jedenfalls im angegriffenen Umfang offensichtlich rechtswidrig und nichtig ist.“ (Zitat Ende) Damit aber nicht genug. Weiter schreibt das Gericht: Die vom Bochumer Rat beschlossene Verordnung werde dem verfassungsrechtlichen Auftrag des Sonntagsschutzes (Zitat) „nicht ansatzweise gerecht“.

Nicht ansatzweise gerecht! Das ist eine ausdrückliche Klatsche, nicht nur für die Ratsmehrheit, die der rechtswidrigen Verordnung zugestimmt hat, sondern auch für die Bochumer Verwaltung, die sie vorgelegt hat. Und auch für Sie als Rechtsdezernent, Herr Kopietz. Jedes einzelne Argument, mit dem das Gericht jetzt die vielfache Rechtswidrigkeit der Verordnung begründet hat, lag Ihnen genauso wie uns vorher auf dem Tisch.

Es steht also fest, dass die beschlossene Verordnung gegen geltendes Recht verstößt. Wenn Sie sich die umfangreiche Begründung zur einstweiligen Anordnung in Bezug auf die Sonntagsöffnung am 30. April durchgelesen haben, dann wissen Sie auch: Die vielen vom Gericht angeführten Gründe für die Rechtswidrigkeit treffen auch auf die weiteren in Bochum geplanten verkaufsoffenen Sonntage zu. Deswegen muss der Rat seine Fehlentscheidung korrigieren und die Verordnung aufheben. Nur so können wir der Stadt weitere Niederlagen vor Gericht ersparen.

Diese Ratssitzung ist die letzte vor dem 11. Juni, an dem die nächste Sonntagsöffnung geplant ist. Sollten Sie versuchen, an ihrem rechtswidrigen Beschluss festzuhalten, machen Sie sich nur erneut verantwortlich für überflüssige Gerichtsverfahren und Niederlagen für die Stadt. Davon hat wirklich niemand etwas. Die im Einzelhandel Beschäftigten und auch die Unternehmen brauchen jetzt Planungssicherheit.

Deswegen unser dringender Appell: Beenden wir heute gemeinsam dieses unwürdige Kapitel Bochumer Politik, stimmen Sie unserem Antrag auf Aufhebung der Sonntagsöffnungs-Verordnung zu. Vielen Dank.