Resolution: Keine Abschiebungen nach Afghanistan!

Protest vor dem Bochumer Rathaus gegen Abschiebungen

In der Debatte zu unserem
Antrag gegen Abschiebungen nach Afghanistan auf der Ratssitzung am 1. Februar erklärten die anderen Fraktionen ihre
Bereitschaft, auf der kommenden Ratssitzung eine gemeinsame Resolution gegen Abschiebungen nach Afghanistan zu verabschieden.
Hiermit dokumentieren wir den Formulierungsvorschlag, den die Linksfraktion den anderen Fraktionen unterbreitet hat.

Resolution

– Entwurf der Fraktion DIE LINKE. im Rat –

Afghanistan ist nicht sicher. Der Afghanistan-Bericht des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen stellt
fest, dass „das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne des Art. 15c
der EU-Qualifizierungsrichtlinie betroffen“ ist. Auch die Gesamtzahl der getöteten oder verletzten Zivilisten hat einen
neuen Höchststand erreicht. Insgesamt sind laut UN-Bericht vom 6. Februar 2017 im vergangenen Jahr 11.418 Unbeteiligte
getötet oder verletzt worden. Vor dem Hintergrund der verschärften Sicherheitslage fordert der Rat der Stadt Bochum die
Bundesregierung auf, das zwischen der EU und Afghanistan ausgehandelte Rückübernahmeabkommen vom 02.10.2016 zurückzunehmen.
Weiter fordert der Rat der Stadt Bochum die nordrhein-westfälische Landesregierung auf,

  • von Abschiebungen nach Afghanistan abzusehen,
  • sich auf Bundesebene für die Aufkündigung des Rücknahmeabkommens und für ein Ende der Abschiebungen nach Afghanistan
    einzusetzen,
  • sich mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dafür einzusetzen, dass die veränderte Sicherheitslage
    in Afghanistan bei allen Entscheidungen über Anträge von Personen aus Afghanistan berücksichtigt wird.

Der Rat der Stadt Bochum fordert die Stadtverwaltung Bochum auf, bei abgelehnten Asylbewerber*innen aus Afghanistan im Rahmen
sorgfältiger Einzelfallprüfungen die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für eine Bleiberechtsperspektive zu prüfen.
Das geltende Aufenthaltsrecht bietet die Möglichkeit eines humanitären Aufenthalts und der verlängerten Duldung. Die
Ausländerbehörde soll alle Betroffenen aktiv darauf hinweisen, dass sie auch externe Beratung in Anspruch nehmen können,
um mit einem Folgeantrag eine Verlängerung ihrer Duldung zu erreichen.