Sicherheitsdienst-Affäre: Aussagen im Sozialausschuss werfen neue Fragen auf

imgp7356
Foto: Stadtdirektor und Flüchtlingskoordinator Michael Townsend vor Sicherheitskräften der Firma RSD im Mai an der Turnhallen-Unterkunft Querenburger Straße.

Mit einer umfangreichen Anfrage hat die Bochumer Linksfraktion die Unregelmäßigkeiten bei Sicherheitsunternehmen an Bochumer Geflüchtetenunterkünften auf die Tagesordnung des Sozialausschusses gebracht. Über eine Stunde dauerten die Stellungnahme sowie die Befragung von Sozialdezernentin Britta Anger und anderen Verantwortlichen.

Einige Fragen konnten geklärt werden. Unter anderem wissen wir jetzt, dass die Stadt in dem zum 01.09.2015 geschlossenen Vertrag mit der Sicherheitsfirma RSD den Einsatz von Subunternehmen nicht ausgeschlossen hatte. Das ist unserer Meinung nach ein großes Versäumnis, schließlich hatte die Bezirksregierung Arnsberg bereits ein Jahr zuvor einen Acht-Punkte-Plan vorgestellt, der genau das verhindern sollte. Der Acht-Punkte-Plan war für Landesunterkünfte verbindlich, aber auch die Kommunen sind gehalten, sich an die Standards zu halten. Wir wissen nun auch, dass das Unternehmen RSD zum jetzigen Zeitpunkt weiter von der Stadt eingesetzt wird – obwohl der Rahmenvertrag eigentlich zum 31.07.2016 ausgelaufen ist.

Allerdings haben die zum Teil widersprüchlichen Antworten im Ausschuss auch eine ganze Reihe von neuen Fragen aufgeworfen:

Warum hat die Stadt Bochum sich nicht darum gekümmert, wo der Sicherheitsdienst RSD das Personal herbekommen hat, als die Stadt ein vielfaches der Sicherheitskräfte anforderte, die im Rahmenvertrag ursprünglich vereinbart waren? Wieso gab es in den Unterkünften keine Kontrollen zum Beispiel durch das Ordnungsamt, ob die Beschäftigten ordnungsgemäß angemeldet sind und ob alle Nachweise vorliegen – auch nicht, nachdem Beschäftigte Unregelmäßigkeiten gemeldet haben?

Wenig überzeugend bleibt die Einlassung von Sozialdezernentin Britta Anger, dass die Ordnungsämter Gummersbach und Köln die Kontrollen in Bochum hätten durchführen müssen, weil die Unternehmen dort ansässig waren. Die Stadt Bochum hat als Auftraggeber eine besondere Sorgfalts- und Aufsichtspflicht. Widersprüchlich bleibt weiter, wann und inwieweit die Stadt Bochum von den Unregelmäßigkeiten erfahren hat. Uns haben mehrere Beschäftigte glaubhaft versichert, dass sie bereits vor Monaten und wiederholt an die Stadt Bochum herangetreten sind. Dazu gab es widersprüchliche Aussagen vom städtischen Leiter der operativen Flüchtlingsarbeit („Das Thema war uns nicht unbekannt“) und vom Sozialamt („Wenn ich zum Bäcker Brötchen kaufen gehe, frage ich ja auch nicht jedes Mal gleich nach dem Meisterbrief“).