Die vom Bochumer Rat gegen die Stimmen der Linksfraktion beschlossenen verkaufsoffenen Sonntage am 2. Oktober und 11. Dezember sind rechtswidrig. Weitere Sonntagsöffnungen müssen räumlich eingeschränkt werden. Mit einer neuen Beschlussvorlage schließt sich die Stadtverwaltung der Rechtsauffassung der Bochumer Linksfraktion an. Seit Dezember 2015 hatte DIE LINKE. im Rat auf eine rechtliche Klärung gedrängt.
„Gut, dass die Stadt endlich geltendes Recht anerkennt“, sagt der Vorsitzende der Linksfraktion Ralf D. Lange. „SPD, Grüne und die CDU müssen nun reflektieren, wieso sie mehrheitlich so unkritisch den fadenscheinigen Begründungen für die Sonntagsöffnungen gefolgt sind. Mit ihrem Beschluss haben sie versucht, das Ladenöffnungsgesetz zugunsten von Profitinteressen auszuhebeln.“
Im vergangenen November hatte die rot-grüne Rathauskoalition zusammen mit der CDU insgesamt neun verkaufsoffene Sonntage genehmigt. Als Anlässe mussten dabei auch Feste herhalten, die offensichtlich extra erfunden worden sind, um verkaufsoffene Sonntage möglich zu machen. Die Linksfraktion hatte das kritisiert und als einzige Fraktion geschlossen dagegen gestimmt. Im Dezember reichte sie eine Anfrage ein, um klären zu lassen, welche der beschlossenen Sonntagsöffnungen illegal sind. Das Bundesverwaltungsgericht und das NRW-Wirtschaftsministerium hatten zuvor klargestellt: Bei verkaufsoffenen Sonntagen muss der Anlass für sich genommen die erwartete Zahl der Ladenbesucher*innen übersteigen. Einen Anlass extra als Rechtfertigung für eine Sonntagsöffnung zu schaffen, reicht dagegen nicht aus.
In der neuen Beschlussvorlage empfiehlt die Verwaltung jetzt eine Streichung der Sonntagsöffnungen am 2. Oktober und am 11. Dezember. Um trotz Sonntagsruhe öffnen zu dürfen, hatte die Shopping Center Management GmbH des Ruhr-Parks ein „Parkfest“ angekündigt sowie 25 Verkaufsstände zu einem „Weihnachtsmarkt“ erklärt. Letztere waren in den vergangenen Jahren jedoch nie als Weihnachtsmarkt im Sinne der Gewerbeordnung angemeldet worden. Dazu erklärt die Verwaltung nun: „Da die verkaufsoffenen Läden im Vordergrund für die Besucher und ihrem Interesse das Einkaufszentrum zu besuchen stehen, stellt das Fest (Anlass) nur einen Annex zum verkaufsoffenen Sonntag dar.“
Genauso deutlich wird die Verwaltung bei dem „Grubenlampenfest“, das vom Hannibal-Center für den 2. Oktober geplant worden war: „Der Anlass der Veranstaltung resultiert ausschließlich aus Gründen, die in der Präsentation des Zentrums zum 40. Jubiläum begründet sind. Eine solche Veranstaltung, die untrennbar mit den geöffneten Verkaufsstellen verbunden ist, entspricht nicht den Anforderungen, die Rechtsprechung an die erforderlichen Anlässe stellt.“ Auch in Bochum-Laer (2. Oktober) und in Hofstede (11.12.) sollen die Geschäfte an diesen Tagen nun geschlossen bleiben.
Die Änderung der Verordnung zu den Sonntagsöffnungen wird ab dem 25. August in den Bezirksvertretungen beraten. Am 15. September soll dann der Rat entscheiden. „Ich hoffe, dass die anderen Fraktionen nun endlich damit aufhören, blind die Wunschlisten der Einzelhandelsverbände und Werbegemeinschaften abzunicken“, sagt Ralf-D. Lange. „Gemeinsam mit den Gewerkschaften fordern wir, dass die Stadt Bochum grundsätzlich auf Sonntagsöffnungen verzichtet. Schon jetzt dürfen Läden wochentags im Prinzip rund um die Uhr und samstags bis 22 Uhr geöffnet sein. Da sind zusätzliche Öffnungszeiten am Sonntag wirklich überflüssig. Das wirtschaftliche Interesse der Unternehmen ist nicht wichtiger als das Interesse der Beschäftigten nach einem gemeinsamen freien Tag.“
Weitere Informationen:
- Die ursprüngliche Anfrage „Sonntagsöffnungszeiten: Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 LÖG NW“ der Linksfraktion vom 17.12.2015.
- Die Beschlussvorlage der Verwaltung, die nun die Streichung der verkaufsoffenen Sonntage am 2. Oktober und 11. Dezember vorsieht.
- Die Stellungnahmen u.a. der Gewerkschaften im Anhörungsverfahren.